Noch bestimmen Diesel das Fuhrparkbusiness

Der Anteil von Dieselfahrzeugen in den deutschen Fuhrparks Fuhrparks liegt aktuell bei 86 %. Dies ist ein leichter Anstieg um einen Prozentpunkt gegenüber der Befragung von September 2018 zum DAT-Dieselbarometer.

Fahrzeuge mit Dieselmotoren der Emissionsklasse Euro 5 liegen mit 8% aktuell nur noch im einstelligen Bereich. Vor einem Jahr waren es noch 17 %. Auf die Frage „Haben sich die Einkaufskonditionen für Diesel-Pkw in den letzten 6 Monaten verändert“, bestätigten 12 %, die Konditionen hätten sich verbessert. 68 % gaben zu Protokoll, sie seien gleichgeblieben. Aus Sicht von 17 % der Befragten haben sie sich verschlechtert.

88% der Fuhrparkleiter gaben an, die Bestellungen von neuen Diesel-Pkw nicht zu reduzieren. Dies ist eine leichte Steigerung um vier Prozentpunkte gegenüber der Befragung von vor einem Jahr. Auch bei denjenigen, die sich ihren Dienstwagen selbst aussuchen können, herrscht ein hoher Zuspruch zum Diesel: 76 % der Fuhrparkleiter bestätigten, dass weiterhin für diese Personen Dieselmodelle bestellt wurden und werden. Dies ist eine deutliche Steigerung um 13 Prozentpunkte gegenüber der Befragung im September 2018. Beweis, dass Klimadiskussion und Umwelt an vielen Flottenverantwortlichen abprallen.  

Um 10 Prozentpunkte auf 59 % gestiegen ist die Anzahl der Fuhrparkleiter, die mittelfristig vermehrt Pkw mit alternativen Antrieben in der Pkw-Flotte planen. Dieses Thema wurde erstmals im April 2019 abgefragt. Damals zogen 49 % der Fuhrparkleiter Hybride und batterieelektrische sowie Gas betriebene Fahrzeuge in Erwägung. Wenn es speziell um E-Autos geht, so steht als Grund für deren Beschaffung vor allem die CO2-Bilanz des gesamten Fuhrparks im Vordergrund, gefolgt von politischen/steuerlichen Rahmenbedingungen. Die CO2-Thematik ist somit klar an die Spitze gerückt. Aber: 12 % der Fuhrparkleiter ziehen aktuell die Anschaffung von E-Autos gar nicht in Erwägung.

Von den befragten Fuhrparkleitern bestätigten 63 %, dass aufgrund der steuerlichen Vergünstigung mehr Nachfrage von Dienstwagenberechtigten nach alternativen Antriebsarten in den Unternehmen herrscht. Diese Zahl lag im April 2019 noch bei 37 %. Bei dieser Regelung geht es um einen vergünstigten Steuersatz (0,5% des Pkw-Bruttolistenpreises) für den Dienstwagenfahrer bei Anschaffung eines Pkw mit alternativen Antriebsarten. Voraussetzung: Der Pkw hat mindestens 40 km Reichweite rein elektrisch oder einen Ausstoß von max. 50 Gramm CO2/km nach WLTP. Dass aus den Anfragen der Dienstwagenberechtigten auch tatsächlich Bestellungen ausgelöst wurden, bestätigten 41 % der Befragten. Quelle: DAT / DMM