Noro-Virus auf Kreuzfahrtschiff ist kein Reisemangel

Auch Kreuzfahrtschiffe werden gerne mal für eine Firmenverananstaltung oder ein Incentive genutzt. Infizieren sich Passagiere an Bord mit dem Noro-Virus und leiden infolgedessen an einer Magen-Darm-Erkrankung, haben sie nicht in jedem Fall Anspruch auf die Rückzahlung des Reisepreises oder Schadenersatz. Das verdeutlicht ein Urteil des Amtsgerichts Rostock.

Infizieren sich Kreuzfahrtpassagiere an Bord mit dem Noro-Virus, ist das allgemeines Lebensrisiko und kein Reisemangel. So urteilte kürzlich das AG Rostock. Foto: Royal Caribbean International

Im vorliegenden Fall befand sich ein Ehepaar auf einer Mittelmeer-Kreuzfahrt. Bereits im ersten Hafen hatten sie beobachtet, wie Kabinen von Mitarbeitern ausgeräumt wurden, die dabei einen Mundschutz trugen. Ein Mitreisender berichtete von vielen Magen-Darm-Erkrankungen unter den Passagieren. Wenig später erkrankten auch die späteren Kläger an Durchfall und mussten sich einer ärztlichen Behandlung unterziehen, für die sie 190 Euro bezahlen mussten. Durch die Erkrankung konnten sie ihre geplanten Landgänge nicht durchführen. Das Kreuzfahrtunternehmen zahlte den Reisenden zwar 200 Euro für die ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten, das Paar stellte jedoch darüber hinausgehende Forderungen wie die Rückzahlung des Reisepreises und die Zahlung von Schadenersatz.

Das Gericht wies ihre Klage jedoch ab. Die Reederei habe die Kabinen nicht aufgrund der Virusinfektion renovieren lassen und es sei nicht nachzuweisen gewesen, dass der Reiseveranstalter bereits von vielen Erkrankungen informiert gewesen sei, als das Paar an Bord kam. Die Durchfall-Erkrankungen konnten dem Unternehmen nicht angelastet werden und stellen keinen Reisemangel dar, sondern allgemeines Lebensrisiko der Reisenden. AG Rostock, Az.: 47 C 210/14. Quelle: TIPnews / DMM