Das Unternehmen will sich zu den Gründen des Ausscheidens von Müller generell nicht weiter äußern und noch keine Aussage zu einer möglichen Nachbesetzung der Geschäftsführung treffen. Das Arbeitsverhältnis war außerordentlich und mit sofortiger Wirkung am 02. August gekündigt worden, wie erst jetzt bekannt wurde.
Steffen Müller bedauerte sehr, dass ihm nicht die Möglichkeit gegeben wurde, seine Sichtweise dem Aufsichtsrat darzulegen und so einen Beitrag zur Sachaufklärung leisten zu können. Er dankte dem Team des NVV mit seinen großartigen Kollegen für 14 intensive Jahre der guten Zusammenarbeit in den verschiedensten Rollen. Sein Rechtsanwalt sagte, das Vorgehen des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder entbehre jeder rechtlichen Grundlage. Die Art und Weise, wie mit Herrn Müller als Mensch und Arbeitnehmer verfahren wurde, sei ohne Beispiel. Bis heute wurde ihm eine Begründung für die völlig überraschende Abberufung und außerordentliche Kündigung nicht vermittelt. Er werde selbstverständlich in arbeits-und ggf. auch strafrechtlicher Hinsicht alle Wege beschreiten, um die Reputation seines Mandanten wiederherzustellen und ihm Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Quelle: NVV / Rechtsanwälte Estorf | Josephs & Kollegen / DMM