Österreich beschließt erneutes Rauchverbot

Geschäftsreisende aus Deutschland, Schweiz, Italien etc., die beruflich in Österreich zu tun haben und die gerne mal zum Glimmstängel greifen, müssen sich ab 01. November vorsehen; denn ab diesem Tag gilt in Österreich ein weitreichendes Rauchverbot.

Das abrupte Ende der türkis-blauen Regierung durch den Ibiza-Skandal führte u.a. dazu, dass der Nationalrat Österreichs  den Beschluss fasste, das Rauchen in der Gastronomie und weiteren Orten zu verbieten.  Eigentlich hätte das Rauchverbot schon seit 01. Mai 2018 gelten sollen. ÖVP und FPÖ kippten es aber kurz vor dem Inkrafttreten wieder aus dem Gesetz. Nun - nach dem Scheitern der türkis-blauen Koalition - wird es zum 01. November 2019 wieder eingeführt.

Wie die „Presse“ meldet, stimmten die Abgeordneten aller Parteien dem Antrag auf ein Rauchverbot in der Gastronomie ab 01. November 2019 zu. Das Rauchverbot gilt auch für Shishas und E-Zigaretten. In öffentlichen Gebäuden besteht in Österreich ein komplettes Rauchverbot. Die FPÖ stimmte Dienstagmittag, 02. Juli 2019 im Nationalrat als einzige Fraktion gegen den Beschluss und warnte vor einer Belastung der Wirte. SPÖ und Liste JETZT verknüpften den Beschluss mit Kritik an der abgewählten Regierung.

„Heute ist ein politischer Freudentag“, befand SP-Chefin Pamela Rendi-Wagner und dankte den ÖVP-Abgeordneten für ihren Schwenk. Denn die abgewählte Regierung habe den Rat der Experten ignoriert. Nun gelinge „nach 18-monatiger politischer Ignoranz“ aber ein Beschluss, der die Gesundheit hunderttausender Österreicher verbessern werde. „Wir beseitigen damit eine der absurdesten Hinterlassenschaften der abgewählten rechtskonservativen Regierung“, befand auch Liste JETZT-Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber.

Businesstraveller, Tagungsgäste etc. z.B. aus Deutschland sollten darauf achten, dass der Griff zum Glimmstängel künftig in allen öffentlichen Bereichen verboten ist, wo Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder konsumiert werden. Darunter fallen auch Versammlungen in Pfarrsälen und Feuerwehrfeste, Festzelte, Mehrzweckräumlichkeiten sowie schulische Einrichtungen und Freiflächen, in denen Kinder und Jugendliche beaufsichtigt und beherbergt werden - zum Beispiel Internate. Lediglich „Gastgärten“, hier zu Lande besser bekannt unter dem Begriff Biergärten, sollen vom Verbot ausgenommen sein.

Bei Deutschlands südöstlichen Nachbarn griffen im europaweiten Vergleich mehr Frauen und Jugendliche zu Zigaretten. Das hatte schon vor längerem die österreichische Krebshilfe und Ärztekammer auf den Plan gerufen. Quelle: Presse / Vienna online / DMM