Österreich beschließt Flugticket-Mindestpreis

Die österreichische Regierung verlangt für ihr Entgegenkommen bei der Rettung der Lufthansa-Tochter AUA einen verpflichtenden Ticketmindestpreis von 40 Euro und zusätzlich einen Preisaufschlag von 30 Euro für Kurzstreckenflüge. Dies um Preisexzesse und die bei Kurzstreckenflügen schlimmen ökologischen Folgen etwas einzudämmen.

Die Österreichische Regierung knüpft Bedingungen an ihre Hilfe für die Lufthansa bzw. AUA. Foto: AUA

Österreich hat sich zudem mit der Lufthansa Group über die Rettung von deren Tochtergesellschaft Austrian Airlines (AUA) geeinigt. Demnach werden Wien und die Lufthansa die Airline mit 600 Mio. Euro unterstützen. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es allerdings keine staatliche Beteiligung an der Fluglinie.

Ein Viertel des Hilfskredits (150 Mio. Euro) wird von der öffentlichen Hand, also dem Steuerzahler beigesteuert, die Lufthansa zahlt ebenfalls 150 Mio. Euro ein, was sie jetzt dank der Milliardenspende der deutschen Steuerzahler jetzt auch locker leisten kann. Die verbleibenden 300 Mio. Euro bestehen aus Krediten eines österreichischen Bankenkonsortiums, wofür staatliche Garantien bestehen. Ferner hat sich die Lufthansa  verpflichtet, eine zehnjährige Standortgarantie für AUA abzugeben, was Arbeitsplätze in Österreich erhält. Und schließlich soll auch der Hub Wien gestärkt werden.

Die Hilfe ist in Österreich aber noch an weitere Bedingungen gebunden. So wurden Bedingungen für Klimaschutz vereinbart und es wird ein Mindestpreis für Flugtickets von 40 Euro eingeführt (in dem alle Gebühren, Steuern und Abgaben künftig enthalten sein müssen). Für Kurzstrecken unter 350 km wird zusätzlich eine Abgabe von 30 Euro eingeführt. Quelle: Bundeskanzleramt Österreich / DMM