Für zweifach Geimpfte und Genesene gilt zusätzlich eine Pflicht zum PCR-Test. Wer bei der Einreise kein negatives Testergebnis hat, muss sich registrieren und unverzüglich in eine kontrollierte Quarantäne. Die Selbstisolation darf beendet werden, sobald ein negativer PCR-Test vorliegt. Ausgenommen von den Vorschriften sind Schwangere und Menschen, die aus Gesundheitsgründen nicht geimpft werden können. Der Grund für die Ausnahme muss durch ein Attest nachgewiesen werden. Quelle: DMM