Parkverbot an Werktagen: Gilt das auch am Samstag?

"Werktags 7-14 h": Parkverbote gelten laut Zusatzschild oft nur zu bestimmten Zeiten werktags. Von Montag bis Freitag, so viel ist klar. Doch was ist mit dem Samstag? Ist der auch ein Werktag? Das hat die R+V24-Direktversicherung deutsche Autofahrer in einer aktuellen Studie gefragt.

Fast die Hälfte (48 %) sagt: Nein, für einen Samstag gilt dieses Parkverbot nicht. "Laut Gesetz ist jeder Tag ein Werktag, der kein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist. Wenn Schilder das Parken an Werktagen als kostenpflichtig ausweisen oder gar verbieten, dann gilt das demnach auch für Samstage", so Anka Jost, Kfz-Expertin bei der R+V24-Direktversicherung. Wer also sein Auto dort abstellt, wo Parken werktags verboten oder nur eingeschränkt möglich ist, muss mit einem "Knöllchen" rechnen. Das kostet je nach Vergehen zwischen 15 und 70 Euro. Dasselbe gilt für kostenpflichtiges Parken: Auch da lohnt sich samstags ein Blick auf die Parkregelung - und gegebenenfalls der Gang zum Ticketautomaten. Quelle: R+V24 / DMM