Der Passagier gibt in seiner Klage an, er sei vom Verhalten der Stewardess so erschrocken gewesen, dass er die Transportbox versehentlich zusammengedrückt und dabei seine Katze verletzt habe. Der Passagier fordert nun Schadensersatz von der Lufthansa. Die Klage, die Ende letzten Monats vor einem Bezirksgericht in Nordkalifornien eingereicht wurde, argumentiert recht einfach, dass die Transportbox als Handgepäck gilt und wie jeder andere persönliche Gegenstand behandelt werden sollte, den Passagiere mit an Bord nehmen.
Das bedeutet im Wesentlichen, dass Passagiere das Recht haben sollten, ihr Handgepäck während des gesamten Fluges zu öffnen und auf ihre persönlichen Gegenstände zuzugreifen.
Der Vorfall ereignete sich am 05. Oktober 2025 auf einem Lufthansa-Flug von Warschau nach München. Der Passagier ist jedoch der Ansicht, dass ein US-Gericht für seine Klage zuständig ist, da der Flug Teil seiner Anschlussreise nach San Francisco war.
In der Klage wird bestätigt, dass die Flugbegleiterin den Passagier dreimal darauf hingewiesen hat,te die Transportbox für sein Haustier nicht zu öffnen und sie unter dem Sitz zu verstauen. Der Passagier wollte jedoch sein verängstigtes Haustier beruhigen. Nachdem er die wiederholten Warnungen der Flugbegleiterin ignoriert hatte, soll diese ihn laut Klage an der Schulter gepackt und ihm mit einer Not-Zwischenlandung des Flugzeugs gedroht haben, falls er sich nicht daran halte. Daraufhin habe der Passagier die Box zusammengedrückt und seine Katze verletzt.
Doch damit war die Angelegenheit noch nicht beendet. Am Flughafen München angekommen, wurde dem Passagier zunächst die Beförderung zum Anschlussflug nach San Francisco verweigert, da er auf die schwarze Liste der Lufthansa gesetzt worden war. Nach einer Diskussion mit dem Gate-Personal durfte der Passagier schließlich doch mitfliegen, obwohl er angab, sich durch den Vorfall gedemütigt und diskriminiert gefühlt zu haben.
Der Passagier erhob nun Klage gegen die Lufthansa gemäß Artikel 17 des Montrealer Übereinkommens, der Fluggesellschaften für Verletzungen während des Fluges haftbar macht. In diesem Fall gab der Passagier an, nicht nur durch das Anfassen seiner Schulter durch die Flugbegleiterin verletzt worden zu sein, sondern auch seelische Belastungen und seelische Schäden erlitten zu haben, da er beinahe auf die schwarze Liste gesetzt worden wäre. Sollte es zu einem Prozess kommen, müsste die Lufthansa beweisen, dass der Passagier die Verletzungen durch sein eigenes vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten erlitten hat. Es könnte argumentiert werden, dass das scheinbare Ignorieren dreier mündlicher Warnungen durch die Flugbegleiterin ein physisches Eingreifen erforderlich machte.
Laut Lufthansa hatte der Passagier bei der Buchung eine Verzichtserklärung unterzeichnet, in der steht, dass das Tier „während des gesamten Fluges in einer weichen Transporttasche im Fußraum vor seinem Sitz untergebracht werden muss. Die Lufthansa weist Passagiere, die Haustiere in der Kabine mitnehmen möchten, außerdem darauf hin, dass ihr Tier sich beim Fliegen wohlfühlt und dass die Fluggesellschaft bei problematischem Verhalten nach eigenem Ermessen entscheiden kann, das Tier gegen Aufpreis im Frachtraum zu befördern. Die Mitnahme von Haustieren in der Kabine mag für Passagiere aus manchen Ländern selbstverständlich sein, da sie dort als völlig normal und üblich gilt. In Australien z-B. waren Haustiere in der Kabine bis zum September 2025 streng verboten.
Nach einer Änderung der lokalen Gesetze war Virgin Australia die erste und einzige Fluggesellschaft des Landes, die Haustiere in der Kabine zuließ. Allerdings erlaubt die Airline, genau wie Lufthansa, nur kleinere Katzen und Hunde und verlangt, dass diese jederzeit in ihren Transportboxen bleiben.
Es gibt auch eine Reihe von Ländern, die Haustiere in der Kabine weiterhin verbieten, darunter Großbritannien mit einem generellen Verbot (mit Ausnahme von Assistenzhunden) und Katar, wo Katzen und Hunde ebenfalls in der Kabine verboten sind, Falken jedoch erlaubt sind. Quelle: DMM




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