Passagierdatenerfassung ist dickes Problem

Ein Thema, welches bereits seit langem im Consolidator-Markt behandelt wird, sind die immer häufiger und umfangreicher aufkommenden Forderungen nach Passagierdatenlieferungen. Damit auseinandersetzen muss sich auch die neue Vorsitzende des DRV-Ausschusses Consolidator, Theodora Dimopoulou.

In der jüngsten Sitzung des DRV-Ausschusses Consolidator wurden mit Theodora Dimopoulou (DER Touristik) als Vorsitzende und Susann Coels (FTI) als Stellvertreterin zwei Frauen einstimmig an die Spitze gewählt. Beide sind bereits mehrere Jahre im Ausschuss des Deutschen ReiseVerbandes (DRV) aktiv – Theodora Dimopoulou zuletzt als stv. Vorsitzende. Die Neuwahl war notwendig geworden, weil der vorherige Ausschussvorsitzende Hartmut Heering bei AERTicket ausgeschieden ist – und in der Folge auch den Ausschuss verlassen hatte.  

Der DRV-Ausschuss beschäftigt sich mit speziellen Fragestellungen im Consolidator-Markt. Und da dreht sich vieles um Behörden von immer mehr Ländern, die von Fluggesellschaften die Übermittlung verschiedener passagierbezogener Daten – API-Daten (Advance Passenger Information) oder auch PNR-Daten (Passenger Name Record) einfordern. Die Airlines wiederum wenden sich mit diesen Forderungen an die Vertriebspartner. Für Letztere ergeben sich dadurch jedoch vielfältige Probleme.

„Zum einen liegen Daten wie Passnummer, Gültigkeitsdauer etc. in den meisten Fällen bei der Buchung überhaupt nicht vor“, erläutert die frisch gewählte Ausschussvorsitzende Theodora Dimopoulou und ergänzt „dies gestaltet sich besonders problematisch, wenn der Abschluss der Buchung an die Erfassung der Daten gekoppelt ist.“ Ebenfalls problematisch ist, dass es sich um sensible persönliche Daten handelt und die Vertriebspartner in der Regel keine Möglichkeit haben, diese zu überprüfen.  

Während im Onlinevertrieb die Passagiere oftmals noch über entsprechende Eingabemasken die Daten persönlich eingeben können, ist dies im stationären Vertrieb nicht umsetzbar. Die Fluggesellschaften selbst können jedoch die Passdaten während der Passagierabfertigung überprüfen und haben die Möglichkeit, die Informationen automatisch aus dem Reisedokument einzulesen. Rechtliche Bedenken bestehen, wenn es aufgrund falsch eingegebener Daten durch den Vertriebspartner zu Problemen bei der Abfertigung oder Einreise kommen sollte. Aus diesen Gründen setzt sich auch der DRV-Ausschusses Consolidator dafür ein, dass die Fluggesellschaften die notwendigen Passagierdaten weiterhin während der Passagierabfertigung erfassen und diese Aufgabe nicht an ihre Vertriebspartner übertragen. Quelle: DRV / DMM