Pflicht zur Online-Einreiseanmeldung

Das Nachverfolgen der Corona-Infektionsketten ist laut Bundesgesundheitsamt so gut wie unmöglich geworden. In Deutschland wird es deswegen ab 08. November 2020 eine Pflicht zur Online-Einreiseanmeldung geben. Dies gilt für private wie Geschäftsreisende, sofern sie aus Risikogebieten kommen. Das sind nahezu alle Länder dieser Welt.

Wer nach einem Auslandsaufenthalt nach Deutschland reist oder in die Bundesrepublik zurückkehren möchte, muss binnen 48 Stunden vor Ankunft in Deutschland ein Reiserückkehrformular (Passenger Locator Form - PLF) ausfüllen. Ausfüllen müssen das PLF alle Personen, die sich per Flugzeug, Bahn, Automobil oder Bus nach Deutschland begeben. Wer kein Smartphone hat, muss eine gedruckte Kopie stets bei sich führen.

Ab 08, November soll die Online-Registrierung das Nachverfolgen der Infektionsketten erleichtern. Wer seine Daten nicht preisgeben will oder falsche Angaben macht, dem drohen empfindliche Strafen. Deutschland wird das zwölfte EU-Land sein, das diese Form der Registrierung (Passenger Locator Form - PLF) anwenden wird. Anzugeben sind neben Namen, Adresse und Telefonnummer Herkunfts- und Zielort, der Zeitpunkt der Wiedereinreise und im Fall der Einreise per Flugzeug die Flugnummer. Der ausgefüllte Fragebogen wird an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet. Nach der Registrierung erhält man eine Bestätigung, die bei Kontrollen vorzuzeigen ist, so wie es in den anderen elf EU-Staaten ebenfalls vorgeschrieben ist. Wer die Bestätigung nicht mit sich führt, wird zur Kasse gebeten.

Ferner muss jeder. der aus einem Risikogebiet kommt, für zehn Tage in Quarantäne. Nach fünf Tagen ist ein freiwilliger Test möglich. Liegt ein negatives Testergebnis vor, kann die Quarantäne frühzeitig beendet werden. Die Tests sind ab sofort aus eigener Tasche zu bezahlen. Quelle: Bundesgesundheitsamt / DMM