Die Flughafen München GmbH hat bei der zuständigen Regierung von Oberbayern einen Feststellungsantrag zur Frage der Bestandskraft des 98. Änderungsplanfeststellungsbeschlusses in Sachen Erweiterung des Flughafens München gestellt. In der jetzt vorliegenden Entscheidung der Regierung wird festgestellt, dass durch die FMG mit der Durchführung des Beschlusses begonnen wurde. Hier geht es zum Beispiel um den S-Bahn-Tunnel zur Realisierung des Erdinger Ringschlusses, den Ausbau des Straßennetzes im Osten des Airports, die Erweiterung des Vorfelds Ost für zusätzliche Flugzeugparkpositionen oder Kohärenzmaßnahmen.
Dies hat laut Regierung von Oberbayern zur Folge, dass der 98. ÄPFB nicht mehr mit Ablauf von 10 Jahren außer Kraft tritt. Der Antrag der FMG diente lediglich der Klärung des rechtlichen Status Quo und stellt keine Weiterverfolgung der Planungen zum Bau einer dritten Startbahn dar.
Der Planfeststellungsbeschluss zum Bau einer dritten Start- und Landebahn wurde am 05. Juli 2011 von der Regierung von Oberbayern erlassen. Mit dieser Entscheidung bestätigte die Genehmigungsbehörde nach intensiver Prüfung und Abwägung sämtlicher Aspekte des Ausbauvorhabens die beantragten Planungen für die dritte Start- und Landebahn samt den Teilprojekten.
Im Juli 2015 wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die letzten Beschwerden zurück und entschied damit abschließend, dass die Planungen der Flughafen München GmbH (FMG) alle fachlichen und gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Das Baurecht ist damit rechtskräftig und gültig. 2023 schließlich hat sich die bayerische Regierungskoalition in ihrem Koalitionsvertrag auf ein Moratorium hinsichtlich der Planungen für den Bau einer dritten Start- und Landebahn bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode verständigt. Wann und ob die dritte Piste jemals gebaut wird, ist nach Stand heute nicht absehbar. Quelle: FMG / DMM