Planung Neubaustrecke nach Dänemark

Der Bericht der Bundesregierung „über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Ausbau-/Neubaustrecke Hamburg – Lübeck – Puttgarden“ (19/19500) ist am Donnerstag, 02. Juli 2020, Gegenstand einer halbstündigen Aussprache. Dazu wird eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur erwartet.

 

Der Ausbau bzw. Neubau der Bahnstrecke Hamburg – Lübeck –Puttgarden (Maßnahme ABS/NBS Hamburg – Lübeck – Puttgarden – Hinterlandanbindung Feste Fehmarnbeltquerung) dient der Zu- und Abführung der prognostizierten stark wachsenden Schienenverkehre nach Fertigstellung des Tunnels der Festen Fehmarnbeltquerung in der Region. Vorgesehen ist der zweigleisige Ausbau zwischen Bad Schwartau und Puttgarden mit einer Streckenlänge von 88 km (55 km Neubau) sowie die Elektrifizierung zwischen Lübeck und Puttgarden.

Das Land Schleswig-Holstein habe von 2010 bis 2014 ein Raumordnungsverfahren nach Paragraf 14 des Landesplanungsgesetzes durchgeführt, heißt es in der Vorlage. Der Lösungsvorschlag des Raumordnungsverfahrens sei in der weiteren Planung vor allem im Hinblick auf Umweltverträglichkeit optimiert worden und sei nun die bevorzugte Variante. Sie diene dazu, das Projektziel zu erreichen und erfülle die gesetzlichen Anforderungen an die Umweltverträglichkeit.

Aufgrund des „maßvollen Umgangs“ mit Forderungen aus der Region geht das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) den Angaben zufolge davon aus, „dass mit der Vorzugsvariante die erforderliche Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingehalten wird. Der Projektbeirat erhebe zusätzliche Forderungen zur Vorzugsvariante, „die über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen und folglich in der Vorzugsvariante nicht berücksichtigt werden konnten“, heißt es in dem Bericht. Die Forderungen bezögen sich im Wesentlichen auf weitere Lärmschutzmaßnahmen an der Strecke, die das gesetzlich normierte Maß „deutlich“ überstiegen. Sollten diese Forderungen umgesetzt werden, würde dies laut EBA zu erheblichen Mehrkosten, einem geringeren Nutzen-Kosten-Verhältnis und einer längeren Bauzeit von bis zu sieben Jahren führen. Angesichts dessen könnten die zusätzlichen Forderungen der Region nicht zur Umsetzung empfohlen werden.

„Die Empfehlung lautet daher, die zuvor beschriebene Vorzugsvariante der DB Netz AG für die weiteren Planungen zu Grunde zu legen“, heißt es in der Unterrichtung. Quelle: Bundestag / DMM