Positive Zwischenbilanz der Bundespolizei

Am 01. und 02. August 2021 hat die Bundespolizei bei insgesamt rund 155.000 Personen die erforderlichen Nachweise (Impf-, Genesenen- oder negativer Testnachweis) kontrolliert und überprüft. In lediglich 616 Fällen, das entspricht ca. 0,4 %, musste die Bundespolizei die zuständigen Gesundheitsbehörden der Länder bislang über fehlende oder fehlerhafte Nachweise informieren. Diese prüfen die Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Im gleichen Zeitraum überprüfte die Bundespolizei in über 68.000 Fällen, ob die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) vorlag bzw. korrekt ausgefüllt wurde. In lediglich rund 100 Fällen waren die DEA bzw. die schriftliche Ersatzmitteilung fehlerhaft. Demnach halten sich fast alle Reisenden an die Vorgabe zur Nutzung der DEA bei Einreisen aus Virusvarianten- bzw.
Hochrisikogebieten.

Am 01. August 2021 ist die Neufassung der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) in Kraft getreten. Im Wesentlichen gilt nunmehr, dass vor der Einreise nach Deutschland ein Nachweis, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt, erbracht werden und der Nachweis auf Verlangen bei der Einreise vorgelegt werden muss – unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel. Zuvor war eine Nachweispflicht nur bei der Nutzung des Luftverkehrs vorgesehen. Bei Einreisen aus Virusvariantengebieten ist ein negatives Testergebnis zwingend erforderlich.

Die Bundespolizei hat sich in kürzester Zeit auf die Erweiterung der Nachweispflichten eingestellt und führt an den Land-, Luft- und Seegrenzen Kontrollen in unterschiedlicher Intensität durch. Diese reichen von Stichprobenkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen bis hin zu Kontrollen in größtmöglichem Umfang bei Übertritt einer Schengen-Außengrenze an einem Flug- oder Seehafen.

Dazu der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann: „Den Reisenden danke ich sehr, dass Sie sich kurzfristig auf die Änderung der Verordnung eingestellt haben sowie den Beamten für die Kontrollen mit Augenmaß und Fingerspitzengefühl.“

Seit Mite Januar 2021 hat die Bundespolizei etwas mehr als 150.000 Verstöße bei Einreisen aus Corona-Risikogebieten festgestellt. Meistens ging es um die nicht korrekt eingehaltene Pflicht zur Einreiseanmeldung. 132.000 Verstöße bezogen sich auf Einreisen auf dem Landweg. An den Flughäfen wurde stichprobenartig 186.000mal geprüft; dabei wurden 24.500 Mängel festgestellt; das waren fehlende oder fehlerhafte Anmeldungen.

Zur digitalen Einreiseanmeldung - oder einer alternativen schriftlichen Ersatzmeldung - ist seit November 2020 verpflichtet, wer nach einem Aufenthalt in einem Corona-Risikogebiet nach Deutschland einreist. Quelle: Bundespolizei / DMM