Privatnutzung bei Elektro-Geschäftswagen steuerfrei

Aufbauend auf dem Regierungsprogramm der XXV. Gesetzgebungsperiode bringt die österreichische Bundesregierung mit der Steuerreform 2015/2016 die größte Entlastung der zweiten Republik zur Umsetzung. Profitieren werden vor allem Firmen und Dienstwagenberechtigte, wenn sie rein elektrisch betriebene Geschäftswagen nutzen.

Im Zuge der „Ökologisierung von Dienstautos“ in Österreich ist auch ein Steuerprivileg für elektrische Firmenfahrzeuge geplant. So heißt es in der Vorlage an das Kabinett: „Um eine Anreizwirkung hin zu alternativen Antrieben zu schaffen und als Beitrag zum nationalen Treibhausziel im Rahmen der EU 2020-Strategie, sollen privat genutzte Dienstfahrzeuge mit Elektromotor steuerfrei sein. Im Klartext: Bei rein elektrich angetriebenen Automobilen kommt zukünftig kein Sachbezug zur Anwendung, sprich, Dienstwagennutzer müssen keinen geldwerten Vorteil für die private Nutzung von E-Dienstwagen mehr versteuern.    

Anders ist die Sachlage bei Firmenfahrzeugen mit herkömmlichen Diesel- oder Benzinantrieben. Derzeit ist bei Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis gegeben, der mit monatlich 1,5 % der Anschaffungskosten zu versteuern ist. Im Sinne einer Ökologisierung soll bei jenen Pkw und SUV die einen Schadstoffausstoß von mehr als 120 g CO2/km aufweisen, ein Sachbezug in Höhe von 2 % der Anschaffungskosten zur Anwendung kommen. Quelle: Österreichische Bundesregierung / DMM