Im Zuge der „Ökologisierung von Dienstautos“ in Österreich ist auch ein Steuerprivileg für elektrische Firmenfahrzeuge geplant. So heißt es in der Vorlage an das Kabinett: „Um eine Anreizwirkung hin zu alternativen Antrieben zu schaffen und als Beitrag zum nationalen Treibhausziel im Rahmen der EU 2020-Strategie, sollen privat genutzte Dienstfahrzeuge mit Elektromotor steuerfrei sein. Im Klartext: Bei rein elektrich angetriebenen Automobilen kommt zukünftig kein Sachbezug zur Anwendung, sprich, Dienstwagennutzer müssen keinen geldwerten Vorteil für die private Nutzung von E-Dienstwagen mehr versteuern.
Anders ist die Sachlage bei Firmenfahrzeugen mit herkömmlichen Diesel- oder Benzinantrieben. Derzeit ist bei Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis gegeben, der mit monatlich 1,5 % der Anschaffungskosten zu versteuern ist. Im Sinne einer Ökologisierung soll bei jenen Pkw und SUV die einen Schadstoffausstoß von mehr als 120 g CO2/km aufweisen, ein Sachbezug in Höhe von 2 % der Anschaffungskosten zur Anwendung kommen. Quelle: Österreichische Bundesregierung / DMM