Privatnutzung der Dienstwagenbesteuerung halbiert

Die Besteuerung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen (Batterieelektro-, Plug-In-Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeugen) als Dienstwagen, die vom 01.01.2019 bis einschließlich 31.12.2021 angeschafft oder geleast werden, wird durch die am 01. August beschlossene Gesetzesänderung halbiert. Mit dieser Entscheidung setzt die Bundesregierung den Koalitionsvertrag zur Firmenwagenbesteuerung um. Die Automobilindustrie bewertet diese Maßnahme als guten Beitrag zum Markthochlauf der Elektromobilität in Deutschland.

 

Die Besteuerung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen wird halbiert. Foto: VW

Die Gesetzesänderung wird gerade ab 2019/2020 relevant, wenn die Automobilindustrie eine Vielzahl neuer Modelle zur Verfügung stellt. Im ersten Halbjahr 2018 sind die Neuzulassungszahlen von E-Autos (BEV und PHEV) um 51 % auf rund 34.000 Einheiten gestiegen. Der Marktanteil deutscher Konzernmarken stieg auf 66 % (1. Halbjahr 2017: 61 %). 

Firmenwagen machen 44 % aller E-Neuzulassungen aus. Der Firmenwagenanteil an allen Pkw-Neuzulassungen liegt laut KBA bei rund 64 %. Über 57 % aller in Deutschland zugelassenen Firmenwagen kommen aus den unteren Segmenten bis einschließlich der Mittelklasse. Jeder vierte Firmenwagen zählt zur Kompaktklasse („Golfklasse“). Nahezu alle Fahrzeuge der oberen Mittelklasse und der Oberklasse sind geschäftlich zugelassen. 

Ihre Nutzer haben, beruflich bedingt, eine höhere Jahreslaufleistung als private Halter. Damit verfügt dieses Segment über die modernste Technologie. Dieses Vorhaben bewirkt auch zügig ein attraktives Angebot auf dem Gebrauchtwagenmarkt, weil Firmenwagen rascher erneuert werden als Fahrzeuge privater Halter. 

Einzelheiten der Ausgestaltung des Kabinettsbeschlusses sollten, wie üblich, im Gesetzgebungsverfahren überprüft werden. Das gilt insbesondere, mit Blick auf die Entwicklung des Markthochlaufes, für die Drei-Jahre-Befristung und den Stichtag. Die Bundesländer sollten im Bundesrat zügig grünes Licht geben für dieses nun von den Regierungsfraktionen auf den Weg gebrachte Projekt für umweltfreundliche Mobilität der Zukunft.

Der Nachteilsausgleich für die Kosten des Batteriesystems wird für diesen Zeitraum ausgesetzt. Er gilt für alle vor dem 01.01.2019 und nach dem 31.12.2021 angeschafften Fahrzeuge jedoch weiter. 

VDIK-Präsident Reinhard Zirpel: „Die Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen konnten im ersten Halbjahr 2018 deutlich gesteigert werden. Die jetzt von der Bundesregierung beschlossene Halbierung der Dienstwagensteuer für diese Fahrzeuge begrüßen wir ausdrücklich. Diese Regelung, das dynamisch wachsende Modellangebot und die Verbesserung der Ladeinfrastruktur werden aus unserer Sicht für eine deutliche Steigerung der Zulassungszahlen sorgen und einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der mit der Elektromobilität verbundenen umweltpolitischen Ziele leisten.“ Quelle: VDA / VDIK / DMM