Wer mit als 30 km/h (sowohl innerorts als auch außerorts) unterwegs ist, muss künftig mit 150 bis 5.000 Euro Bußgeld rechnen (anstatt wie bisher 70 bis 2.180 Euro). Noch teurer wird es bei mehr als 40 km/h innerorts und mehr als 50 km/h außerorts, dann beträgt der Strafrahmen ab September 300 bis 5.000 Euro (anstatt wie bisher 150 bis 2.180 Euro).
Anders als in Deutschland liegt die Höhe der Geldstrafe grundsätzlich im Ermessen der Behörde, da es in Österreich keinen einheitlichen Bußgeldkatalog gibt. Nicht bezahlte Bußgelder können nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland vollstreckt werden. Mit Österreich gibt es ein gesondertes Abkommen, wonach Bußgelder ab einem Betrag von 25 Euro vollstreckt werden. Quelle: ADAC / DMM