Reduzierter Lockdown ab 02. November 2020

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs haben sich auf ein Lockdown-Paket für ganz Deutschland geeinigt, das am 02. November 2020 in Kraft tritt. Verbunden ist damit die Hoffnung, die auch in der Bundesrepublik massiv wütende zweite Coronawelle in den Griff zu bekommen. Trotz der weitreichenden Einschränkungen will die Bundesregierung anders als im Frühjahr die Grenzen diesmal nicht schließen. 100 % sicher aber darf man sich nicht sein, dass es nicht doch zu Grenzschließungen kommen kann.

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen nimmt weiter stark zu. Bundeskanzlerin Merkel appellierte mehrfach in ihren Podcasts an die Bürger, auf nicht notwendige Reisen und Feiern zu verzichten. "Das Gebot der Stunde heißt für uns alle: Kontakte reduzieren, viel weniger Menschen treffen", betont Merkel in ihrem aktuellen Video-Podcast. Am Mittwoch, 28. Oktober 2020 forderte sie eine nationale Kraftanstrengung im Kampf gegen die gefährliche Seuche. Politik und letztlich alle, die sich in Deutschland aufhalten und bewegen, müssen sich auf umfangreiche Einschränkungen gefasst machen. Das gilt auch für alle Zuwanderer, von denen ein Großteil weder lesen noch schreiben kann und dies als Ausrede angeben, wenn sie ohne Maske oder Abstandhalten angetroffen werden. Und weil ein nicht gerade kleiner Anteil der Bürger einfach nicht mitziehen will und so tut als wäre nichts, kommt es nun vorerst zu einem Lockdown light. Die sieht wie folgt aus:

  • Treffen dürfen sich nur noch maximal zehn Personen aus zwei Hausständen. Verstöße dagegen sollen durch vermehrte Kontrollen bestraft werden.
  • Alle Gastronomie-Betriebe (auch die Bars) müssen für vier Wochen schließen. Davon ausgenommen sind die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause, Firmenkantinen bleiben offen.
  • Sämtliche Übernachtungsangebote innerhalb Deutschland (Hotellerie!) werden verboten. Geschäftsreisende dürfen übernachten unter der Voraussetzung, dass sie eine zwingende Reise nachweisen.
  • Schließen müssen alle Fitnessstudios und Schwimmbäder.
  • Weitgehend verboten werden alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung und der Freizeit dienen.
  • Untersagt wird auch den Freizeit- und Amateursportbetrieb. Individualsport bleibt davon ausgenommen.
  • Bereiche der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoostudios müssen im November schließen. Friseursalons bleiben aber unter den bestehenden Hygienevorgaben geöffnet. Auch medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien werden weiter möglich sein.
  • Schulen und Kindergärten bleiben vorerst geöffnet.
  • Der Groß- und Einzelhandel darf seine Geschäfte offen halten. Voraussetzung: Es darf nur 1 Kunde pro 10 m2 im Ladengeschäft sein.
  • Die Unternehmen sind aufgefordert, wo immer möglich Home-Office zu garantieren.
  • Alle Firmen, die jetzt gezwungen werden, zu schließen, sollen ihre Umsatzausfälle erstattet bekommen. Die Finanzhilfe soll bis zu 10 Mrd. Euro betragen.
  • Die Bundesliga wie überhaupt der gesamte Profisport muss ohne Zuschauer auskommen. Das bedeutet ausschließlich Geisterspiele. Quelle Bundeskanzleramt / DMM