Regierung will schnellere Planung und Genehmigung von Verkehrsprojekten

Die Business Travel Branche klagt seit Jahren über den Bürokratismus und ewig lange Zeiten von der Planung bis zur Umsetzung wichtiger Infrastrukturvorhaben. Um Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Verkehrsinfrastrukturprojekten zu beschleunigen, hat die Bundesregierung zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, über die der Bundestag am Freitag, 31. Januar 2020, abschließend berät.

Nach der Debatte soll sowohl über den Entwurf eines Gesetzes „zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ (19/15626) als auch den Entwurf für ein Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (19/15619) abgestimmt werden. Dazu wird der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Beschlussempfehlung vorlegen.

Abgestimmt wird auch über einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Mehr Tempo bei der Infrastruktur – Planungsturbo jetzt“ (19/16040) sowie den Antrag der Fraktion Die Linke „Planungskapazitäten ausbauen und Bürgerbeteiligung wirksamer machen und Aushöhlung durch Maßnahmengesetze verhindern“ (19/16042). Auch zu den beiden Oppositionsanträgen wird der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Beschlussempfehlung abgeben.

Der Regierungsentwurf zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich enthält Regelungen, die die Verfahren für Ersatzneubauten bei Straße und Schiene verschlanken sollen. Durch die Entlastung der Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz sollen zudem Investitionen in das Schienennetz beschleunigt werden.

Baurecht per Gesetz. Mit dem Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz will die Bundesregierung für zwölf Verkehrsinfrastrukturprojekte die Möglichkeit schaffen, statt über einen Verwaltungsakt per Gesetz Baurecht zu erlangen. Betroffen davon sollen sieben Schienenbau- und fünf Wasserstraßenbauprojekte sein. Dazu gehört u.a. der Ausbau der Eisenbahnstrecke von München über Mühldorf nach Freilassing.

Ziel des Gesetzes sei die Steigerung der Akzeptanz in der Bevölkerung für die in diesem Gesetz bezeichneten Vorhaben und ihre beschleunigte Realisierung. Diese Beschleunigung sei auch vor dem Hintergrund wichtig, „dass das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung umfangreiche Maßnahmen zur Verlagerung des Verkehrs auf umweltfreundliche Verkehrsträger vorsieht“, heißt es in der Vorlage. Durch das Gesetz würden die Festlegungen für das Verfahren bis zum Erlass der Maßnahmengesetze für die genannten zwölf Verkehrsinfrastrukturprojekte und deren Bekanntgabe sowie die behördlichen Zuständigkeiten getroffen.

Beschleunigung weniger Projekte reicht nicht. Eine Beschleunigung bei der Planung von Verkehrsinfrastrukturprojekten fordert auch die FDP-Fraktion in ihrem Antrag, Darin heißt es, die Planungsverfahren in Deutschland gehörten zu den bürokratischsten und längsten in der Welt. Es vergehe viel zu viel Zeit, bis die bereitgestellten Mittel auch tatsächlich investiert werden können, schreiben die Liberalen.

Mit Blick auf die geplanten Maßnahmengesetze befinden die Liberalen, die Beschleunigung einiger weniger Projekte per Gesetz reiche nicht aus, um die Infrastruktur in Deutschland insgesamt zu ertüchtigen und zu modernisieren. Zusätzlich müssten auch weitere Beschleunigungsmaßnahmen eingesetzt werden, um die Infrastruktur verkehrsträgerübergreifend gleichermaßen voranzubringen.

Linke kritisiert eingeschränkte Klagemöglichkeiten. Die Linksfraktion wiederum lehnt das Vorhaben der Bundesregierung ab, Baurecht im Verkehrsbereich durch Maßnahmengesetz zu schaffen. In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten von der Regierung, den Entwurf eines Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes „umgehend zurückzuziehen und keine weiteren Initiativen zur Schaffung von Baurecht für einzelne Verkehrsinfrastrukturprojekte durch Gesetz zu ergreifen“. Da Gesetze im Gegensatz zu behördlich verfügten Planungsentscheidungen effektiv nur vom Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof überprüft werden könnten, werde durch das Vorhaben der Regierung dem bewährten Rechtsbehelf für Verbände und Initiativen, „nämlich dem Gang vor die verschiedenen Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit“, die Grundlage entzogen, heißt es in dem Antrag. Quelle: Bundestag / DMM