Regionalairlines fordern Nachbesserungen bei EU-SAF-Regulierung

Seit 01. Januar 2025 sind “nachhaltige” Flugkraftstoffe in der EU Pflicht. Dochie EU-Verordnung Nr. 2023/2405 zu nachhaltigen Flugkraftstoffen benachteiligt Regionalfluggesellschaften massiv und gefährdet die Konnektivität in Europa, besagt einer Studie der European Regions Airline Association (ERA). Der Verband fordert eine politisch priorisierte Revision der ReFuelEU-Regulierung. Die Kernprobleme betreffen nicht nur kleine Airlines.

ERA hat vor gravierenden Umsetzungsproblemen bei der EU-Verordnung zu nachhaltigen Flugkraftstoffen gewarnt und eine dringende Revision der "ReFuelEU Aviation"-Regulation gefordert. Die aktuellen Regelungen benachteiligen Regionalfluggesellschaften und gefährden die regionale Luftverkehrsanbindung in Europa. Wie DMM berichtete, verpflichtete die ReFuelEU-Verordnung die Lieferanten von Flugkraftstoffen seit Jahresbeginn 2025, mindestens 2 % nachhaltiges Kerosin (SAF) beizumischen. Bis 2050 soll die Quote auf 70 % steigen. SAF gilt als wichtigster Hebel zur Dekarbonisierung und soll rund 35 % der CO2-Reduktionen bis 2050 liefern.

Die Umsetzung schaffe jedoch erhebliche Marktverzerrungen, kritisiert ERA. Mit der Verordnung (EU) Nr. 2023/2405 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für einen nachhaltigen Luftverkehr werden – so sagt es der Artikel 1 dieser Verordnung – harmonisierte Vorschriften für den Markthochlauf und die Bereitstellung nachhaltiger Flugkraftstoffe (Sustainable Aviation Fuels. SAF) festgelegt.

Die Hauptprobleme aber sind laut Verband ein unfairer SAF-Zugang, intransparente Kosten, übermäßige Compliance-Anforderungen und kontraproduktive Anti-Tankering-Regeln.

Die SAF-Versorgung konzentriere sich auf wenige große Drehkreuze, während kleinere Flughäfen unterversorgt blieben, so ERA. Kraftstofflieferanten dürfen ihre SAF-Quote über alle Flughäfen eines Mitgliedstaats mitteln. Airlines können Emissionsgutschriften im EU-ETS jedoch nur für SAF geltend machen, das am jeweiligen Abflughafen getankt wurde. Quelle: ERA / DMM