Reisebüros sollen Vermittlungsgebühr zurückzahlen...

...wenn eine Beförderrunfsleistung ausfällt. Ein Vorschlag des EU-Parlaments beinhaltet, dass bei Annullation einer Transportleistung durch den Transporteur auch die Vermittlungsgebühr erstattet werden muss.

Die Europäische Kommission hat zwei wichtige Gesetzgebungsinitiativen zur Verbesserung der Passagierrechte vorgeschlagen: eine, um die Durchsetzung bestehender Passagierrechte bei allen Verkehrsträgern zu stärken, und eine weitere, um neue Rechte für multimodale Reisen mit mehreren Betreibern zu schaffen. Diese Vorschläge zielen u.a. darauf ab, das Erstattungsverfahren zu klären und zu straffen, insbesondere wenn Tickets über Vermittler erworben werden, und klare Verfahren und Fristen für Erstattungen von Beförderern über Vermittler an Fahrgäste festzulegen.

Der TRAN-Ausschuss des Europäischen Parlaments ist über die Vorschläge der Kommission hinausgegangen und hat vorgeschlagen, dass Fahr- und Fluggäste bei Stornierung eines Verkehrsdienstes Anspruch auf eine vollständige Erstattung des Ticketpreises – einschließlich der vom Vermittler erhobenen Vermittlungsgebühr – haben sollten. Dieser Ansatz ist für Vermittler bedenklich, da er von ihnen verlangt, Gebühren für bereits erbrachte Dienstleistungen zu erstatten, obwohl sie keine Kontrolle über die zugrunde liegende Verkehrsdienstleistung haben.

Die European Travel Agents’ and Tour Operator Association (ECTAA) ist enttäuscht über das Votum des Europäischen Parlaments im TRAN-Ausschuss für zwei Vorschläge zu Passagierrechten, die ein Recht auf Rückerstattung der Vermittlungsgebühr einführen, wenn ein Passagier Anspruch auf Rückerstattung des Tickets aufgrund der Annullierung der Transportleistung hat.

Ein Recht auf Erstattung von Vermittlungsgebühren bedroht laut ECTAA  angeblich die Lebensfähigkeit von Reisebüros – 98 % von ihnen sind Kleinst- oder kleine bis mittlere Unternehmen (KMU). Viele dieser kleineren Reisebüros erhalten keine oder nur minimale, nicht rentable Provisionen von Flug- und Bahnbetreibern. Daher müssen sie von ihren Kunden eine Vermittlungsgebühr verlangen, um ihre Dienste aufrechtzuerhalten. Diese Gebühr deckt eine Reihe wichtiger Tätigkeiten ab, darunter die Verbindung von Reisenden mit Leistungsanbietern, das Angebot von Reiseoptionen, die Bearbeitung von Reservierungen und Serviceanfragen sowie die Abwicklung des Buchungsvorgangs.

Reisebüros bieten außerdem Fachwissen, Beratung und Unterstützung während der gesamten Reiseplanung und -buchung. Ihre Dienstleistungen umfassen die Abwicklung von Zahlungen, die Ausstellung von Tickets, die Erleichterung von Änderungen oder Stornierungen und die Verwaltung von Erstattungen. Alle diese Leistungen werden unabhängig von der zugrunde liegenden Beförderungsleistung erbracht und sollten vom Kunden vergütet werden, unabhängig davon, ob die gebuchte Leistung letztendlich storniert wird.

Wichtig ist, dass Reisebüros keine Kontrolle über die tatsächliche Beförderungsleistung haben und keine finanziellen Verluste erleiden sollten, wenn die Beförderungsunternehmen ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen.

Der Präsident der ECTAA, Frank Oostdam, sagte, es sei ungerecht, von Vermittlern zu verlangen, dass sie ihre Vermittlungsgebühr erstatten, wenn das Reisebüro seine Dienstleistung, die sich von der Beförderungsleistung unterscheidet, bereits erbracht hat. Von Vermittlern zu verlangen, dass sie die Gebühren erstatten, wenn der Beförderer die Beförderungsleistung nicht erbringt, würde sie ungerechtfertigt für Umstände bestrafen, die sich ihrer Kontrolle entziehen. Andererseits besteht für jeden Reisebüro-Kunden immer das Risiko, nach einer Beratung im Reisebüro bei Ausfall der Beförderungsleistung sein Geld zu verlieren. 

Die ECTAA forderte den TRAN-Ausschuss auf, die Kompromissänderungsanträge zu überdenken und sicherzustellen, dass die Vermittlungsgebühren nicht erstattet werden, wenn der Vermittler seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat. Ein fairer Ausgleich für erbrachte Dienstleistungen ist für die Aufrechterhaltung eines gesunden und wettbewerbsfähigen Reisemarktes in Europa unerlässlich. Quelle: ECTAA / DMM