Reisende müssen Eigeninitiative zeigen

Bei chaotischen Verhältnissen an den Check-In-Schaltern kommt es mitunter vor, dass Reisende ihren Flug trotz ausreichend großem Zeitpuffer verpassen. Machen Passagiere in einer solchen Situation nicht aktiv auf sich aufmerksam, kann der Schadensersatz gekürzt werden, so das Amtsgericht München.

Eine Familie aus Thüringen fand sich rund zwei Stunden vor Abflug am Flughafen ein. Da an den Check-In-Schaltern der Airline zwei Flüge parallel abgefertigt wurden, kam es zu verhältnismäßig langen Schlangen. Dies führte dazu, dass die Familie den Schalter erst 25 Minuten vor Abflug erreichte und das Flugzeug schließlich ohne sie abhob. Die Reisenden warfen der Airline schlechte Organisation vor und forderten deshalb Schadensersatz.

In weiten Teilen stellte sich das Gericht auf die Seite der Urlauber: Zwar hätten Angestellte der Airline wartende Passagiere des betroffenen Flugs mündlich darüber informiert, dass sie nach vorne kommen könnten. „Beim hohen Lautstärkepegel in einer Abflughalle ist aber nicht davon auszugehen, dass alle Fluggäste den Hinweis auch wirklich hören“, erklärt Rechtsanwältin Annegret Boeddecker. Die Familie selbst hätte allerdings mehr Eigeninitiative zeigen müssen: Da sie nicht aktiv auf sich aufmerksam gemacht habe und entsprechend eine Mitschuld trage, hielt das Gericht eine Kürzung des Schadensersatzes für angemessen.

Das Gericht minderte den Reisepreis schließlich in Höhe eines Tagespreises und sprach der Familie außerdem eine Entschädigung in gleicher Höhe für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit zu. Den Schadensersatz für die Kosten des Ersatzfluges kürzte das Gericht allerdings um 50 %. Quelle: Deutsche Anwaltshotline / AG München, Az. 154 C 2636/18 / DMM