Reiserechtler fordert verstärkt Reiseverbote

Bundeskanzlerin Angela Merkel ist das deutsche Grenzregime in und aus Hochrisikogebieten zu lasch (DMM berichtete). Gemeint sind damit Reisedestination wie Ägypten, Brasilien, Großbritannien, Portugal, Spanien, Tschechien und die USA. Deswegen hat der Reiserechtler Prof. Dr. Ernst Führich an die Kanzlerin geschrieben und verstärkt Reiseverbote für Reisen mit dem Flugzeug und dem Auto in und aus Hochrisikoländern gefordert.

Zur Eindämmung einer Explosion der Infektionszahlen, insbesondere von Mutanten des Corona-Virus, und zur Rettung des Tourismus im Jahre 2021 fordert der renommierte Reiserechtler Prof. Dr. Ernst Führich zeitlich beschränkte Reiseverbote in und aus Hochrisikogebieten bei Flügen und Grenzübertritten ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 200 Infizierten. Reiserechtlich hätte ein Verbot zur Folge, dass alle touristischen Leistungen aus und in betroffen ausländischen Länder wie Flüge, Veranstalterreisen, Ferienwohnungen und Hotels unmöglich werden, und damit auch kein Reisepreis zu zahlen wäre.

Je stärker die Ausbreitung des Coronavirus innerhalb Deutschlands gebremst wird, desto wichtiger wird es, dass das Einschleppen von Viren von Außen durch Reisen verringert wird. Durch ein drastisches Herunterfahren der Einreisen aus Risikogebieten in den nächsten Wochen können wir hoffen, dass die Reisesaison 2021 gerettet wird.

Reisewarnungen sind keine Reiseverbote. Die bisher vom Auswärtigen Amt in Berlin ausgesprochenen Reisewarnungen sind keine Reiseverbote. Sie sind nur ein dringender Appell, Reisen in ein Land oder in eine Region zu unterlassen. Sie werden nur dann ausgesprochen, wenn aufgrund einer akuten Gefahr für Leib und Leben vor Reisen abgeraten werden muss. Reisewarnungen sind damit keine behördlichen Reiseverbote, wie die Beherbergungsverbote der Bundesländer bis 15. Februar 2021 für touristische Übernachtungen im Inland zur Eindämmung des Coronavirus. Für nicht notwendige, touristische Auslandsreisen wird derzeit nur eine bloße Reisewarnung ausgesprochen, wenn ein Land als Risikogebiet die Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen überschritten hat. Es ist nicht einzusehen, so der Reiserechtler weiter, dass Beherbergungsverbote den Inlandstourismus praktisch lahmlegen, die Bevölkerung aber durch touristische Reisen aus Hochrisikogebieten nicht ausreichend geschützt wird. Im Gegensatz zum behördlichen inländischen Beherbergungsverbot werden Verstöße gegen amtliche Reisewarnungen bei Auslandsreisen vom Staat bisher geduldet und nur mit einer schwer zu überwachenden, laschen Quarantäne nach der Rückreise belegt.

Reisewarnungen zunehmend wirkungslos, nur Verbote helfen. Seit Herbst letzten Jahres ist festzustellen, dass sich viele Reiseveranstalter bei Auslandsreisen wie auf die Kanaren oder Malediven nicht mehr an die bisher geübte Praxis halten, ihre Reisen kostenfrei bei einer Reisewarnung abzusagen, sondern diese trotz Warnung durchführen. Ungeachtet bestehender amtlicher Reisewarnungen werben Reiseunternehmen verstärkt für ihre Reisen in gefährdete Zielgebiete mit hohen Inzidenzzahlen und schicken ihre Kunden in diese gefährlichen Regionen. Um Veranstalter und Reisen von Reisen abzuhalten, helfen nur Reiseverbote.
Der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß, warnte dagegen vor weiteren drastischen Einschränkungen des Flugverkehrs. Diese wären für die Reisewirtschaft "ein weiterer harter Schlag“. Zu den Kritikern eines solchen Vorschlags zählen auch der DRV, der vor einer Stigmatisierung des Reisens warnt und der Dachverband der Airlines, IATA. Allen sorgen sich in erster Linie ums Geschäft. Info: https://reiserechtfuehrich.com/ Quelle: Führich / DMM