Reiserücktrittsversicherung nicht immer sinnvoll

Immer öfter werden Freizeit- und Urlaubsreisen per Internet gebucht. Im Anschluss an die Buchung der Reise wird einem i.d.R. der Abschluss einer Rücktrittsversicherung empfohlen. Doch sinnvoll ist eine solche Versicherung längst nicht für jeden.

Der Begriff Rücktrittsversicherung erweckt bei vielen den Eindruck, dass jederzeit und ohne besondere Begründung die Reise storniert werden kann und dann der Reisepreis erstattet wird. Dies ist aber nicht der Fall. Vielmehr muss auch bei der Reiserücktrittsversicherung ein versichertes Ereignis eingetreten sein. Und daran scheitern viele Forderungen. Denn welche Ereignisse zu einem Rücktritt berechtigen, ist in den Versicherungsbedingungen geregelt. Daher sollte vor dem Abschluss einer solchen Versicherung ein Blick in die Versicherungsbedingungen geworfen werden. 

Gründe für eine Leistungspflicht von Reiserücktrittsversicherungen (RRV) sind u.a. der Tod eines Reisenden oder eines Familienmitglieds, eine schwere Verletzung oder Krankheit, Impfunverträglichkeiten, Unfälle oder Opfer von Straftaten, Vermögensschäden etwas ein abgebranntes Haus, Vorladungen vor Gericht als Zeuge und ein Verlust des Arbeitsplatzes. Zusätzlich leisten einige Versicherer auch bei der Annahme eines neuen Arbeitsplatzes, bei der Wiederholung von Prüfungen oder Terminen für Organspenden oder Scheidungen. Zu beachten ist, dass nicht alle Gründe, die zu einer Stornierung einer Reise führen können, versichert sind.
Die jeweiligen Leistungen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Hinzu kommt, dass die Bedingungen, die zu einem Reiserücktritt berechtigen, in den Versicherungsbedingungen oft nicht eindeutig definiert sind. Streit um die Zahlung ist daher bei vielen Anbietern solcher RRV vorprogrammiert.

Eine RRV lohnt sich erfahrungsgemäß nur bei teuren Flugreisen. Für Kurzreisen, bei denen der finanzielle Schaden eines Reiserücktritts übersichtlich bleiben würde, ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sinnlos.

In der Regel lohnt sich eine RRV nur für gefährdete Reisende wie Familien mit Kindern oder Senioren. Bei diesen Gruppen ist das Risiko für einen Risikorücktritt deutlich erhöht. Diese sogenannten Risikopersonen sind für die Versicherer der Personenkreis, für den der Versicherungsschutz greift. Zu den Risikopersonen sollten daher nicht nur die Reisenden selbst zählen, sondern auch Angehörige. Gute Gesellschaften schließen zum Beispiel auch Onkel, Tanten oder Eltern in die Versicherung mit ein.

Tipp 1: Unbedingt darauf bestehen, dass die Versicherungsgesellschaft am sogenannten Schlichtungsverfahren des Ombudsmanns oder der Ombudsfrau teilnimmt. Denn oft seien die Versicherungsbedingungen einer RRV sehr vage formuliert, sodass schwer erkennbar ist, in welchen Fällen die Versicherung leistet und in welchen nicht. Wird der Streit nicht geklärt, kann jede Seite den Versicherungsombudsmann die -ombudsfrau einschalten. Im Rahmen eines kostenfreien Schlichtungsverfahrens spricht der Versicherungsombudsmann oder die -ombudsfrau eine Empfehlung aus.

Tipp 2: Unbedingt auf die Vertragsbedingungen achten. Jede Versicherung definiert Familie anders. Einige Versicherer fordern einen gemeinsamen Wohnsitz und ein Verwandtschaftsverhältnis, andere Anbieter verzichten auf diese Forderungen. Auch die Altersgrenze für Kinder variiert zwischen 21 und 25 Jahren. 

Tipp 3: Man sollte die Kündigungsfristen einer RRV im Blick haben. Darüber hinaus sollten man bei der Wahl des Anbieters darauf achten, ob der Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung beinhaltet. Viele Versicherer behalten eine Selbstbeteiligung von 20 % ein, was dem Grundgedanken der RRV widerspricht.

Tipp 4: Sobald feststeht, dass eine Reise nicht angetreten werden kann, muss diese unmittelbar storniert werden. Passiert dies zu spät, kann die Versicherung die Leistungen kürzen.
Einzelversicherung oder Jahresvertrag? Verbraucher haben bei einer RRV die Möglichkeit einer Einzel- oder Jahresversicherung. Für Vielreisende lohnt sich auf jeden Fall Letzteres, zudem sind diese häufig günstiger als Einzelversicherungen und speziell bei teuren Reisen. Grundsätzlich gilt, je höher der Reisepreis, desto teurer die Versicherungsprämie. Und wird eine teurere Reise storniert, erhält der Verbraucher i.d.R. nicht die komplette Schadensersatzsumme. Quelle: DMM