Reisewarnung für ganz Spanien...

...außer dem Kanarischen Inseln. Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens. Nun warnt das Auswärtige Amt ganz offiziell vor nicht notwendigen, touristischen wie geschäftlichen Reisen nach ganz Spanien mit Ausnahme der Kanarischen Inseln.

Jetzt ist passiert, wovor sich Hoteliers und Gastronomen auf der Ferieninsel Mallorca und in anderen Teilen Spaniens schon lange fürchten: Die Bundesregierung hat wegen stark steigender Corona-Fallzahlen eine offizielle Reisewarnung für das gesamte Mittelmeerland herausgegeben - mit Ausnahme der Kanaren. Zuvor hatte das bundeseigene Robert Koch-Institut (RKI) Spanien in seine Liste der Corona-Risikogebiete aufgenommen.

Epidemiologische Lage. Spanien war und ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Infektionsherde gibt es insbesondere in den Autonomen Gemeinschaften Aragón, Katalonien, Navarra, La Rioja, Kastilien und Léon, im Baskenland, in der Hauptstadtregion Madrid sowie auf den Balearen. Auf Mallorca ist insbesondere Palma de Mallorca betroffen.

Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Robert-Koch-Institut Spanien mit Ausnahme der Kanarischen Inseln zum Risikogebiet erklärt hat. Daraus resultiert ein kostenloser verpflichtender PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung bei Einreise nach Deutschland. Auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote, La Palma, La Gomera, El Hierro) liegen die Infektionszahlen weiterhin auf niedrigerem Niveau.

In den vergangenen Tagen registrierten die Behörden binnen 24 Stunden jeweils zwischen 200 und knapp 300 neue Covid-19-Erkrankte auf den Balearen. Die große Mehrheit davon seien junge Menschen. Sie konnten nur durch großflächige Tests ausfindig gemacht werden. Immerhin: Die vielen asymptomatischen Fälle machen es den Behörden schwer, Infektionswege nachzuvollziehen.

Die Regierung der Inselgruppe kündigt weitere Schritte an, um die Verbreitung des Virus möglichst einzudämmen: Auf privaten Feiern und in Restaurants könnten bald schon strengere Besucherlimits gelten.

Zwar ist die Reisewarnung nicht gleichbedeutend mit einem Reiseverbot. Dennoch wird der Schritt des Auswärtigen Amtes eine immense Wirkung haben:

  • Die Einstufung als Risikogebiet bedeutet, dass für heimkehrende private wie geschäftliche Touristen eine Testpflicht auf das Coronavirus greift. Bis das Ergebnis vorliegt, müssen sie sich in Quarantäne begeben.
  • Und weil zusätzlich eine Reisewarnung ausgesprochen wurde, können Buchungen kostenlos storniert werden.
  • Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien wird aller Wahrscheinlichkeit nach wieder eingeschränkt. Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.

Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne.

Hygieneregeln. Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden grundsätzlich mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet.

Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln. Die Regionalregierung der Balearen hat die vorerst bis zum 15. September 2020 geltende Schließung der Lokale und Geschäfte in den Touristenzentren um die sogenannte „Bier- und Schinkenstraße“ an der Playa de Palma angeordnet.

  1. Katalonien. Die Regionalregierung von Katalonien hat für folgende Gebiete die dringende Empfehlung ausgesprochen, die Wohnung nicht zu verlassen und Zusammenkünfte mit mehr als zehn Personen verboten sowie kulturelle und sportliche Veranstaltungen abgesagt. Für ganz Katalonien gilt, dass alle Aktivitäten des Nachtlebens, neben Diskotheken und Clubs auch Tanzsäle/–feste, Shows oder Vorstellungen unterbleiben müssen. Die Gastronomie muss den Betrieb um spätestens Mitternacht einstellen.
  2. Großraum Barcelona, die Kreise Segriá und Noguera in der Provinz Lleida sowie Figueres und Vilafant (Alt Empordà). Daneben ist der Zugang bzw. das Verlassen des Kreises Segriá in der Provinz Lleida einschließlich der Provinzhauptstadt Lleida in Katalonien zurzeit nur eingeschränkt möglich.
  3. Die Regionalregierung von Aragón hat für Zaragoza und die Kreise Comarca-Central, Bajo Cinca und Bajo Aragón-Caspe sowie für die Gemeinden Huesca, Albalete de Cinca und Alcolea de Cinca Maßnahmen beschlossen, die den Zugang zu Gastronomie, Geschäften, Schwimmbädern und Sportanlagen, sowie zum kulturellen Angebot zahlenmäßig stark beschränken. Gastronomie und Nachtlokale müssen um Mitternacht schließen, Zusammenkünfte mit mehr als zehn Personen sind verboten. Die Gesundheitsbehörde der Autonomen Gemeinschaft Aragón empfiehlt, die Stadt Zaragoza derzeit nicht zu verlassen oder dorthin zu reisen.
  4. Kastilien. Die Gemeinde Aranda de Duero in der Autonomen Gemeinschaft Kastilien und Léon wurde zum Schutz gegen eine dortige weitere Ausbreitung am 07. August 2020 abgeriegelt. Die Polizei lässt eine Zufahrt und das Verlassen nur bei triftigen Gründen zu.
  5. Die Regionalregierung von Madrid hat für die Autonome Gemeinschaft Madrid Zusammenkünfte von mehr als 10 Personen in der Öffentlichkeit untersagt. Auch im Privatbereich wird empfohlen, keine Treffen mit über 10 Personen abzuhalten. Gastronomie und Nachtlokale dürfen bis 01.30 Uhr öffnen, beim Besuch von Bars und Nachtlokalen werden die Personalien aufgenommen.
  6. Auch die Regionalregierungen anderer Autonomer Gemeinschaften haben Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsaufkommens ergriffen. Diese reichen von Beschränkungen der Öffnungszeiten von Gastronomiebetrieben und Nachtlokalen bis zum Verbot von Zusammenkünften größerer Personenzahlen und Rauchverbot in der Öffentlichkeit. Aufgrund von örtlichen Infektionsherden können lokale Behörden jederzeit auch wieder Mobilitätsbeschränkungen einführen. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht. Quelle: Auswärtiges Amt / DMM