Zu den Hauptursachen von Unfällen gehört generell das Nichtbeachten von Vorfahrtsregeln. Deswegen ist es auch beim Abbiegen wichtig sich klarzumachen, welche Regelung gerade gilt. Befinde ich mich auf einer Vorfahrtstraße? Muss ich ein Stoppschild beachten? Befindet sich ein Radweg parallel zu meiner Fahrbahn?
Essenziell beim Abbiegen ist der Blick in Außenspiegel, Innenspiegel und über die Schulter, um die gesamte Verkehrssituation zu erfassen und andere Teilnehmer nicht zu übersehen. Die können sich auch links oder schräg rechts hinten im toten Winkel befinden. Die Totwinkelassistenten moderner Autos leisten gute Dienste.
Die kleine Handbewegung in Richtung Blinkerhebel sollte selbstverständlich sein – ist sie aber leider nicht. Untersuchungen belegen sogar, dass die Deutschen europaweit am wenigsten blinken. Dabei ist es so wichtig, eine beabsichtigte Richtungsänderung per Blinker anzuzeigen: Wenn andere Verkehrsteilnehmer diese Absicht kennen, können sie sich rechtzeitig darauf einstellen. Und sei es nur durch erhöhte Aufmerksamkeit oder ein Reduzieren des Tempos. Es gibt dabei keinen Spielraum. In Paragraf 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es: Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen. Wer den Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt, muss mit zehn Euro Verwarnungsgeld rechnen. Wird ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet, sind 35 Euro fällig. Im Falle eines Unfalls trägt der Blinkmuffel eine Mitschuld.
In der Praxis ist bei jeder Richtungsänderung aus dem gleichgerichteten Verkehr hinaus zu blinken. Das gilt fürs Abbiegen in eine Straße, einen Parkplatz oder eine Grundstückseinfahrt. Unabsichtlich falsch verhalten sich Autofahrer oft bei einer abknickenden Vorfahrt. Wenn die Vorfahrtstraße nach links abknickt, ist der Blinker zu setzen. Wer geradeaus auf eine untergeordnete Straße fährt, braucht nicht zu blinken, weil sich die Fahrtrichtung nicht ändert. Es muss stets so lange geblinkt werden, bis der Abbiegevorgang beendet ist. Ein kurzes Antippen des Blinkerhebels genügt nicht.
Bitte beachten beim Linksabbiegen: Links blinken ist das eine, zusätzlich sollte sich ein Autofahrer möglichst weit links in der eigenen Fahrspur einordnen. Natürlich ohne den Gegenverkehr zu gefährden. Wer sich in einer Einbahnstraße befindet, darf sich ganz links einordnen. Selbst wenn eine Ampel das Linksabbiegen gestattet, ist es sinnvoll, einen Blick auf die Gegenfahrbahn zu werfen: Beachtet ein entgegenkommender Radfahrer sein „Rot“ nicht? Oder ist ein Motorradfahrer zu schnell, um abzubremsen? Läuft ein Fußgänger über die Fahrbahn, auf die gerade eingebogen werden soll? Passt alles, fährt der Linksabbieger einen weiten Bogen. Und wenn zwei Linksabbieger sich entgegenkommen? Dann fahren sie voreinander vorbei und nicht umeinander herum.
Bitte beachten beim Rechtsabbiegen: Durch frühzeitiges Einordnen auf der rechten Spur und rechtzeitiges Blinken erkennen andere Verkehrsteilnehmer die Absicht und rechnen mit einer Verlangsamung des Tempos. Nun ist der Schulterblick besonders wichtig. Oft werden Radfahrer oder Fußgänger rechts am Auto übersehen. Beide haben Vorrang gegenüber dem abbiegenden Auto. Anders als beim Linksabbiegen wird in einem engen Bogen gefahren, um auf der richtigen Fahrspur zu bleiben.
Ein Sonderfall ist der grüne Pfeil: Der grüne Pfeil erlaubt das Rechtsabbiegen auch bei einer roten Ampel. Der grüne Pfeil ist prinzipiell mit einem Stoppschild gleichzusetzen. Das heißt: Stoppen an einer Haltelinie ist Pflicht. Beim Weiterfahren dürfen weder Querverkehr, Radfahrer oder Fußgänger behindert werden. Ausnahme: Ist der grüne Pfeil kein Schild, sondern leuchtet als Ampelsignal, ist kein Anhalten notwendig – aber ein vorsichtiges Vortasten sinnvoll.
Kreisverkehr: Mancher blinkt zu viel beim Kreisverkehr. Bei der Einfahrt darf nicht geblinkt werden, um keine irritierenden Signale an andere Verkehrsteilnehmer zu senden. Der rechte Blinker ist erst zu setzen, wenn die gewünschte Ausfahrt erreicht wird. Idealerweise geschieht dies nach dem Passieren der vorherigen Ausfahrt. Tipp: Bis zur anvisierten Ausfahrt sollte der Fahrstreifen nicht verlassen werden. Zwei Verkehrszeichen bestimmen, dass die Fahrzeuge im Kreisverkehr Vorfahrt haben: Das runde mit drei gebogenen, weißen Pfeilen auf blauem Grund, die gegen den Uhrzeigersinn weisen, sowie das Schild Vorfahrt achten. Wenn vor dem Kreisverkehr keine Verkehrsschilder stehen, gilt rechts vor links.
Es mag Situationen im Straßenverkehr geben, in denen sich nicht alle Beteiligten einig sind über die Vorfahrt. Es schont Nerven wie Blutdruck, wenn man etwas Rücksicht walten lässt und nicht nachdrücklich auf den Vorfahrtsregeln besteht. Das gilt insbesondere bei Fußgängern, die mitunter unverhofft die Fahrbahn überqueren wollen. Ein dankbares Lächeln ist oft mehr wert als auf dem eigenen Recht zu beharren. Quelle: GTÜ / DMM