Rüffel für Vuelings Vorschriften

Ihren Flugbegleiterinnen schreibt die spanische Airline Vueling eine ganze Reihe von Regeln vor, was ihr Äußeres betrifft. Sie müssen beispielsweise Schuhe mit 5 bis 8 cm hohen Absätzen tragen.

Wegen der Vorschriften für ihre Flugbegleiterinnen musste Vueling eine Strafe über 30.000 Euro bezahlen. Foto: Designair.neti

Vorgeschrieben sind laut Management der Vueling Airlines SA, Billigfluggesellschaft mit Sitz in El Prat de Llobregat bei Barcelona und Tochterunternehmen der International Airlines Group (IAG), auch Make-up im eigenen Hautton und schwarze Wimperntusche. Wimpernverlängerungen von künstlicher Länge oder künstlichem Aussehen sind verboten. Gleiches gilt für Lidschatten, der nicht hellgrau oder hellbraun ist. Lippenstift ist nur in zurückhaltenden Farbtönen erlaubt. Vergleichbare Regeln für männliche Flugbegleiter gibt es dagegen keine. Bei ihnen heißt es lediglich, es gelte ein sauberes und gepflegtes Erscheinungsbild zu haben. Gegen die Ungleichbehandlung und Regeln für Stewardessen hatte die spanische Kabinengewerkschaft Stavia Beschwerde eingelegt und bekam nun Recht. 

Wie die spanischen Zeitung „El Periódico meldet, hat die zuständige katalanische Aufsichtsbehörde gegen das Luftfahrtunternehmen eine Geldbuße in Höhe von 30.000 Euro verhängt. Die Arbeitsaufsichtsbehörde schrieb den Airlinemanagern ins Stammbuch, dass die Fluggesellschaft ihr Unternehmensimage auch auf ausgewogenere Weise erzielen könne, ohne fundamentale Rechte des Personals zu beeinträchtigen. Vueling ließ daraufhin wissen, sie arbeite bereits an einem neuen Styleguide und an einem integrativen Leitbild. Dabei würden auch die Vorschläge der Besatzungen einfließen.

In den vergangenen Jahren haben bereits viele Fluggesellschaften die Regeln für ihre Kabinencrews gelockert. Quelle: El Periodico / DMM