Ryanair hintergeht Deutsche Flugsicherung

Erwischt: Der irische LC-Carrier ist um keine Schummelei verlegen. Festgestellt wurde, dass die Iren mit niedriger angegebenen Flugzeuggewichten die DFS hinters Licht geführt hatte, um Gebühren zu sparen.

Etwa ½ Mio. Euro muss Ryanair der Deutschen Flugsicherung (DFS) nachbezahlen, weil es der Carrier beim Startgewicht der Flugzeuge betrogen hat. Um die jeweils niedrigsten Start- und Landegebühren zu zahlen, hatten die Iren für ihre Flüge mit B 737-800 stets das niedrigste mögliche Startgewicht von 67 Tonnen angemeldet. Kontrollen des Luftfahrtbundesamtes im Jahr 2012 hatten bei Flügen zu weiter entfernten Zielen aber deutlich höhere Gewichte ergeben.

Die Flugsicherung setzte daraufhin die Gebühren für alle Flüge seit 2009 auf der Grundlage eines Höchstgewichts von 75 Tonnen neu fest und forderte ca. ½ Mio. Euro nach. Ryanair zahlte nur unter Vorbehalt und klagte – nur mit einem kleinen Teilerfolg. In zwei von 24 Gebührenbescheiden fanden sich laut DFS Formfehler, so dass sich die fälligen Zahlungen um rund 45.000 Euro verringerten.

Die Flugsicherung sieht sich im Einklang mit internationalen Luftverkehrsvorschriften, nun nur noch den jeweils höchstmöglichen Wert des Startgewichts anzusetzen. Diese Auffassung teilten auch die Gerichte. Eine individuelle Bestimmung des Startgewichts sei ebenso wie eine Durchschnittsberechnung nicht vorgesehen. Quelle: DFS / DMM