Außerdem ist jetzt nur noch ein Dokument zwingend erforderlich, auf dem beide Nachweise
a) die Erklärung des Beherbergungsgastes, dass die Beherbergung beruflich zwingend erforderlich ist und
b) die Arbeitgeberbescheinigung (Adressangaben und Stempel des Arbeitgebers) geführt werden. Dieser Vordruck kann nicht pauschal für sämtliche Reisenden eines Unternehmens ausgestellt werden. Er muss pro Einzelreisendem vorliegen.
Quelle: VDR / DMM