Schuldlos in Unfall verwickelt...

... und vom Gericht vera... Stellen Sie sich vor, unverschuldet mit Ihrem Auto in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden. Und stellen Sie sich des Weiteren vor, dass Sie kein Recht auf einen Ersatzmietwagen haben. Gibt’s nicht? Gibt’s schon.

Bei geringer Fahrleistung könne auch bereits ein finanzieller Ausgleich genügen, entschied das Oberlandesgericht Hamm (Az. 7 U 46/17). Der Fall: An einem Februartag 2016 kam es zu einem Verkehrsunfall, an welchem einer der beiden Beteiligten die alleinige Schuld trug. Da sein beschädigtes Fahrzeug in die Werkstatt musste, mietete der am Unfall schuldlose Fahrer einen Kleinwagen. Eine vorherige Schadensbegutachtung führte zu dem Ergebnis, dass sich die Reparaturkosten auf rund 4.300 Euro belaufen würden. Der Wiederbeschaffungswert lag bei 3.900 Euro. Allerdings erhielt er erst nach elf Tagen sein repariertes Fahrzeug zurück.

Mit dem Mietwagen fuhr er in dieser Zeit weniger als 20 km am Tag und musste 1.230 Euro dafür bezahlen. Dieses Geld wollte der Mann nun vom Unfallverursacher erstattet haben.

Das Oberlandesgericht Hamm versagte ihm allerdings die Forderung. Der Mann hätte für die geringe Strecke in elf Tagen auch auf ein Taxi zurückgreifen können, zumal er beruflich nicht auf das Auto angewiesen war. Stattdessen nutzte er einen Mietwagen, der ca. 111 Euro am Tag kostete.

„Der schuldlose Fahrer kam seiner gesetzlichen Pflicht, den Schaden möglichst gering zu halten, somit nicht nach“, erklärt Rechtsanwalt Volker Scheinert (Deutsche Anwalts Hotline). Zwar habe der Mann darauf geachtet, nicht mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 130 % des Wiederbeschaffungswertes bei den Reparaturkosten zu überschreiten. Doch mit dem Mietwagen zusammen – und das hätte der Mann berücksichtigen müssen – sei diese Grenze überschritten, so das Gericht. Das Gericht sprach dem Kläger stattdessen eine Entschädigungszahlung des Unfallverursachers von insgesamt 115 Euro zu – das entspricht fünf Tagen zu je 23 Euro. Quelle: Deutsche Anwalts Hotline / DMM