Schweiz erschwert die Einreise aus Risikostaaten

Mit Wirkung zum 31. August 2020 hat das Schweizer Staatssekretariat Bundesamt für Migration (SEM) eine Verordnung erlassen, wonach Flugreisende aus Risikostaaten nicht mehr mittels Transit-Flügen über Nicht-Risikostaaten in die Schweiz einreisen dürfen.

Damit ist das Umgehen der in der Schweiz gültigen Quarantänepflichten bei der Rückkehr aus so Risikoländern (siehe Definition des Bundesamts für Gesundheit (BAG)) nicht mehr möglich sein wird.

Grundsätzlich gilt, dass Schweizer Staatsbürger sowie solche von EU-/EFTA-aus allen Ländern der Welt in die Schweiz einreisen dürfen (für Reisende von außerhalb des Schengen-Raums gilt in den meisten Fällen weiterhin eine Einreiseverbot). Je nach letztem Aufenthaltsland gilt eine Quarantänepflicht.

Für Flugreisende aus Risikostaaten war bislang entscheidend, in welchem Land ihr Flug startete, der sie direkt in die Schweiz brachte. Vorangehende Anschlussflüge waren unerheblich. Ein aus dem Risikostaat USA einreisender Drittstaatsangehöriger beispielsweise, der via Kanada nach Zürich flog, konnte unter Berücksichtigung der Quarantäneauflagen in die Schweiz einreisen – weil der Drittstaat Kanada als Ausnahme in der COVID-19-Verordnung 3 aufgeführt war und ist. Weil die USA als Risikostaat gelten, konnten Passagiere aus Washington oder Chicago hingegen nicht direkt in die Schweiz einreisen.

Entscheidend ist nun, in welchen Ländern die Flugreisenden, die in die Schweiz einreisen wollen, ihre Flugreise begonnen haben. Drittstaatsangehörige beispielsweise, die aus den USA kommend via Toronto nach Zürich fliegen, dürfen seit 31. August 2020 nicht mehr in die Schweiz einreisen. Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass die Einreisebeschränkungen über die Wahl entsprechender Transitflughäfen umgangen werden.

Der gleiche Modus kommt auch umgekehrt zur Anwendung: Flugreisende aus Drittstaaten, die als Ausnahmen in der COVID-19-Verordnung 3 aufgeführt sind – beispielsweise Japan, Australien oder Neuseeland –, können auch dann in die Schweiz einreisen, wenn sie beispielsweise mangels Direktflügen in einem Risikostaat umsteigen müssen. Bedingung hierfür ist, dass sie die internationale Transitzone des Umsteigeflughafens nicht verlassen also keine Einreise in den Risikostaat stattfindet. Quelle: SEM / DMM