Zu Innenräumen von Restaurants, von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen in Räumlichkeiten haben nur noch komplett geimpfte und genesene Personen Zutritt. Es gilt überall 2G. Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser Testpflicht ausgenommen. Außerdem gilt erneut eine Homeoffice-Pflicht. Private Treffen sind auf zehn Personen beschränkt.
Erweitert hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) die Liste der Risikoländer. Findet sich ein Land auf der SEM-Liste, ist die Einreise komplett untersagt, außer für Schweizer Staatsangehörige sowie für Drittstaatsangehörige im Rahmen von bewilligungspflichtigen Aufenthalten und bei Härtefällen. Auch eine vollständig erfolgte Impfung genügt für Drittstaatsangehörige, die aus diesen SEM-Staaten einreisen, nicht mehr. Quelle: travelnews.ch / DMM