Schweiz verschärft Coronaregeln

Der Schweizer Bundesrat hat am Freitag, 17.12.2021, über schärfere Corona-Maßnahmen entschieden. Zur Einreise in die Schweiz ist ein PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden oder ein Antigen-Schnelltests, nicht älter als 24 Stunden, Vorschrift. Verzichtet wird auf die bisher geltende Pflicht eines zweiten Tests vier bis sieben Tage nach der Einreise in die Schweiz bei geimpften und genesenen Personen.

Zu Innenräumen von Restaurants, von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen in Räumlichkeiten haben nur noch komplett geimpfte und genesene Personen Zutritt. Es gilt überall 2G. Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser Testpflicht ausgenommen. Außerdem gilt erneut eine Homeoffice-Pflicht. Private Treffen sind auf zehn Personen beschränkt.

Erweitert hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) die Liste der Risikoländer. Findet sich ein Land auf der SEM-Liste, ist die Einreise komplett untersagt, außer für Schweizer Staatsangehörige sowie für Drittstaatsangehörige im Rahmen von bewilligungspflichtigen Aufenthalten und bei Härtefällen. Auch eine vollständig erfolgte Impfung genügt für Drittstaatsangehörige, die aus diesen SEM-Staaten einreisen, nicht mehr. Quelle: travelnews.ch / DMM