Heute kommt die Gesichtserkennung nur bei der Zollkontrolle zum Einsatz, und sie ist freiwillig. Reisende am Flughafen Zürich können wählen, ob sie am Zoll den Schalter benützen oder die Passkontrolle durch ein automatisiertes System passieren wollen. Die Schweizer Flughäfen wollen Passagiere künftig systematisch mit Kameras erfassen und mit Gesichtserkennung identifizieren – beim Check-in, der Gepäckaufgabe und beim Einstieg ins Flugzeug.
Derzeit wird Gesichtserkennung lediglich bei der Zollkontrolle eingesetzt und ist für Reisende freiwillig. Am Flughafen Zürich können Passagiere selbst entscheiden, ob sie den Schalter nutzen oder die Passkontrolle über ein automatisiertes System absolvieren. Für die automatisierte Kontrolle ist ein biometrischer Pass erforderlich. Eine Kamera erfasst das Gesicht der Reisenden und gleicht es mit den im Pass gespeicherten Bilddaten ab. Stimmen die Daten überein, öffnet sich die Schleuse automatisch, ohne dass ein Zollbeamter den Pass prüfen muss.
Für die Nutzung der Gesichtserkennung außerhalb der Zollkontrolle fehlt bisher eine gesetzliche Grundlage. Das will die Schweizer Bundesverwaltung nun ändern: Aktuell arbeitet sie an einer Erweiterung des Luftfahrtgesetzes, das den Einsatz der Gesichtserkennung auch in anderen Bereichen des Flughafens ermöglichen soll – einschließlich der Anwendung durch Privatunternehmen. Dann würden in Zukunft Fluggesellschaften und Flughäfen Zugriff auf die Daten erhalten – auch Airlines aus Ländern mit zweifelhaftem oder fehlendem Datenschutz. Das bedeutet: Passagiere müssen damit rechnen, dass ihre biometrischen Daten weltweit verbreitet würden. Die Passage zur Gesichtserkennung wurde auf Wunsch der Flughäfen Zürich und Genf in den Gesetzesentwurf aufgenommen.
Ein Blick ins Ausland zeigt: Bei Swiss-Flügen kommt die Gesichtserkennung bereits heute an Flughäfen in Frankfurt, München, Hamburg und Wien zum Einsatz. Passagiere der Star-Alliance-App können dort ins Flugzeug steigen, ohne Pass oder Bordkarte vorzuzeigen.
Die Schweizer Flughäfen haben weitreichendere Pläne mit der Gesichtserkennung. Aus einer Mail des Flughafens Zürich an das Bundesamt für Zivilluftfahrt geht hervor, dass der Airport die biometrische Gesichtserkennung für die Messung und Analyse von Wartezeiten, Passagierflüssen und Wegzeiten benutzen will.
Der Flughafen Genf beschaffte bereits 2021 neue Automaten für die Gepäckaufgabe, das Check-in und den Sicherheitscheck, die die Gesichtserkennung ermöglichen. Noch ist der Gesichtsscan laut Flughafen Genf nicht aktiviert, das ginge aber per Knopfdruck.
Gesichtsbilder erfordern gemäß dem Schweizer Datenschutzgesetz eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen. In Zürich und Genf soll die Benutzung der biometrischen Identifikation freiwillig bleiben. Swiss und Aero Suisse, der Dachverband der Schweizer Flughäfen und Airlines, wollen dies aber im neuen Gesetz geändert wissen. Sie fordern, dass die Schweizer Flughäfen und die Fluggesellschaften künftig biometrische Daten auch ohne Einwilligung der Betroffenen verarbeiten dürfen. Quelle: Saldo / DMM