Schweizer Bundesrat verdoppelt Mehrwertsteuer für Hotels

Der Schweizer Bundesrat lehnt eine Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuer-Sondersatzes von 3,8 % für die Schweizer Hotellerie über 2027 hinaus ab. Als Begründung verweist er auf die positive Entwicklung des Tourismus. Damit verteuern sich auch Aufenthalte von Geschäftsreisenden, wenn auch nur leicht.

Der Bundesrat (die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft besteht aus sieben gleichberechtigten, von der Vereinigten Bundesversammlung fest auf vier Jahre gewählten Mitgliedern. Jedes Mitglied steht einem Eidgenössischen Departement vor, jedoch sind alle Mitglieder für die Regierungsarbeit gemeinsam verantwortlich. Zwei Mitglieder sind jeweils für die Dauer von einem Jahr Bundespräsident und Vizepräsident. Der Bundespräsident leitet die Sitzungen des Bundesrats, die in der Regel im Bundeshaus in Bern stattfinden.)  will keinen niedrigeren Mehrwertsteuer-Sondersatz mehr für die Hotellerie. Er lehnt Forderungen aus dem Parlament nach einer weiteren Verlängerung über das Jahr 2027 hinaus ab. 

Den Sondersatz von 3,8 % für Beherbergungsleistungen gibt es seit 1996. Eingeführt wurde er als vorübergehende Maßnahme zur Stützung der kriselnden Hotelbranche. Inzwischen wurde der Sondersatz sechsmal verlängert, das letzte Mal bis 2027.

Der Bundesrat begründet sein Nein mit der positiven Entwicklung des Tourismus. Die Zahl der Übernachtungen sei 2023 auf einen neuen Höchststand von fast 42 Mio. gestiegen, schreibt er in seiner veröffentlichten Stellungnahme. Die Aussichten für den Tourismus seien zudem positiv.

Müssten Beherbergungsbetriebe Mehrwertsteuer nach Normalsatz - heute 8,1 % - bezahlen, brächte das dem Bund zusätzliche 270 Mio. Franken im Jahr ein, schreibt der Bundesrat. Bei einer Verlängerung des Sondersatzes müsste dieser Betrag ab 2028 kompensiert werden. Quelle: htr.ch / DMM