Anlässlich seiner Sitzung vom 16. Oktober 2024 wurde der Schweizer Bundesrat über die Änderung der Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) in Kenntnis gesetzt. Demnach wird die Wertfreigrenze im Reiseverkehr ab 01. Januar 2025 von 300 Franken (CHF) auf 150 Franken pro Person und Tag gesenkt. Dies entspricht einem Auftrag des Parlaments. Zudem erfüllt das EFD damit die Forderungen zweier Standesinitiativen zur Reduzierung des Einkaufstourismus.
Ist der Gesamtwert pro Person höher, muss auf den eingeführten Waren die Schweizer Mehrwertsteuer entrichtet werden. Mit der Anpassung der Verordnung des EFD über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag (SR 641.204) per 01. Januar 2025 erfüllt das EFD die Anliegen einer Motion der FK-N (19.3975 „Verbesserung der Steuergerechtigkeit im Warenfluss des kleinen Grenzverkehrs“) und zweier Standesinitiativen
Selbstständige Warenanmeldung via „QuickZoll“-App. Privatpersonen können ihre Waren mit der Verzollungs-App „QuickZoll“ selbstständig zur Einfuhr anmelden und die fälligen Abgaben direkt über die App entrichten. In der App wird für alle Waren der normale Mehrwertsteuersatz von 8,1 % angewendet. Eine Verzollung zum reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,6 % ist vorläufig nur mündlich bei einem besetzten Grenzübergang oder schriftlich über eine Anmeldebox möglich. Die selbstständige Verzollung via „QuickZoll“-App zum reduzierten Mehrwertsteuersatz wird voraussichtlich ab 2026 möglich sein. Quelle: Schweizer Bundesrat / DMM