Schwere Geschütze gegen Mercedes

Mercedes verwendet nach Ansicht der Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich ebenfalls eine unzulässige Abschaltvorrichtung über das sogenannte Thermofenster. Der Stuttgarter Autobauer hat nach Meinung der Kanzlei im selben Maße die Zulassungsbehörden getäuscht wie Volkswagen.

 

Die Rechtsanwälte für geschädigte VW-Kunden stellen auf ihrer Website fest, dass von Seiten Mercedes-Benz nach ihrer Kenntnis die Verwendung eines "Thermofensters" nicht der Genehmigungsbehörde im Rahmen des Zulassungsverfahrens offenbart worden ist. Die vom Stuttgarter Autobauer gemachten Umweltangaben in den Prospekten entsprechen daher auch nicht den Angaben, die für die Fahrzeuge in der Realität gemessen wurden. Für den Mercedes V 250 Bluetec 2.1l Euro 6 steht der Verstoß bereits aktenkundig durch den Untersuchungsbericht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastrukur fest. Hier raten die Anwälte zur Erklärung des Rücktritts vom Kaufvertrag. 

Ferner besitzen einig Fahrzeuge von Kanzlei-Mandanten substantielle Bremsprobleme, die sich im verzögerten Ansprechen bis hin zum Komplettausfall ausgewirkt haben.  

Am Dienstag, 16. Februar 2016 hatte Frontal 21 in dem Beitrag "Die Abgaslüge" darüber berichtet, dass auch andere Hersteller unter dem dringenden Tatverdacht stehen, eine Abschaltvorrichtung zu verwenden, die zwar nicht so offenkundig wie bei VW über das Steuergerät geschaltet ist, dessen Ergebnis aber zu denselben Resultaten führt, wie beim VW Passat, der im Test mit der Schummelsoftware ausgestattet war.

Zu demselben Ergebnis gelangt auch die DUH vor allem für den Mercedes 220 CDI und vermutlich alle Fahrzeuge, die mit dem 2,1 l Dieselaggregat von Mercedes ausgestattet sind (200 CDI, 220 CDI und 250 CDI) Die DHU begehrt den unverzüglichen Entzug der Typenzulassung.

Die Rechtsanwaltskanzel Hagens, Berman aus Illinois (USA) geht sogar noch einen Schritt weiter und behauptet, dass die Modelle ML 320, ML 350, GL 320, E320, S350 R320 E Klasse, GL Klasse, ML Klasse, R Klasse, S Klasse, GLK Klasse und GLE Klasse die gesetzlichen Grenzwerte in den USA um bis zum 65-fachen überschreiten. Dazu reichte sie am 18.02.2016 eine Klage vor dem örtlichen District Court in den USA ein. Dies würde auch in Deutschland nicht einmal mehr für EURO 3 reichen, wenn sich diese Behauptungen als wahr erweisen.  

Die Düsseldorfer Kanzlei schlägt folgende Vorgehensweise für geschädigte Mercedes-Kunden vor:

  1. Ihr Fahrzeug ist nicht älter als 2 Jahre nach Übernahme – dann ist die Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen und wir erklären unmittelbar gegenüber dem Autohaus nach verstrichener Fristsetzung zur Nacherfüllung den Rücktritt vom Kaufvertrag.
  2. Die Gewährleistungsfrist ist abgelaufen, dann begehren wir Schadenersatz unmittelbar gegenüber der Daimler AG.
  3. Der Rücktritt wird nicht akzeptiert oder Schadenersatzanspräche nicht akzeptiert - dann klagen wir.
  4. Der Rücktritt könnte auch unmittelbar wegen arglistiger Täuschung der Daimler AG gegeben sein, die ebenso wie andere Konzerne den subjektiven Bereich versucht als Rechtsirrtum zu bagatellisieren.  

Alle umweltbezogenen Daten, die die Daimler AG und deren Marken über die Autohäuser an Kunden weiterleitet, werden nach der Rechtsprechung des BGH Vertragsbestandteil als Beschaffenheitsvereinbarung. Für das Autohaus ist der Hersteller dann in Bezug auf die zur Verfügung gestellten Informationen Erfüllungsgehilfe, so dass sich das Autohaus die etwaige arglistige Täuschung der Daimler AG zurechnen lassen muss.  

Der Daimler Konzern bestreitet vehement, eine Betrugssoftware in irgendeinem Fahrzeug verbaut zu haben. Damit liegt bisher noch nicht die gleiche Rechtslage wie beim VW Konzern vor, da der Mangel und die arglistige Täuschung erst noch in jedem Einzelfall bewiesen werden muss. Die DUH sowie der Bericht des Verkehrsministeriums haben für einzelne Fahrzeuge bereits diesen Beweis erbracht. Quelle:  Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich / DMM