Seat verlängert Garantie

SEAT hat entschieden, für Fahrzeuge, deren Garantielaufzeit zwischen 01. März 2020 und 31. Mai 2020 abgelaufen ist oder ablaufen wird, eine dreimonatige Garantieverlängerung einzuräumen.

Auf diese Weise kommt der Importeur Kunden entgegen, denen es aufgrund von Ausgangsbeschränkungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus nicht möglich war, vertraglich vereinbarte Garantieleistungen in einer SEAT Werkstatt in Anspruch zu nehmen. Diese Garantieverlängerung ist für die Kunden kostenfrei und gilt sowohl für die Herstellergarantie bei Neufahrzeugen als auch für die Garantieverlängerung. Mit dieser Kulanzregelung möchte SEAT einen Beitrag zur Sicherheit seiner Kunden leisten und ihnen ermöglichen, weiterhin mobil zu sein, sobald die in ihrem Land geltenden Ausgangsbeschränkungen entsprechend gelockert bzw. aufgehoben werden. Quelle: SEAT / DMM