E-Scooter und Leihräder gehören längst zum Stadtbild – sorgen aber auch für Konflikte im öffentlichen Raum. Städte reagieren mit Gebühren, Abstellzonen und Flottenlimits. Ein Urteil in Berlin könnte diese Entwicklung weiter beschleunigen.
Gerichtsurteil erhöht Druck auf Sharing-Anbieter
Das Berliner Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Hauptstadt den Bikesharing-Anbieter Nextbike mit Sondernutzungsgebühren belegen darf. Begründung: abgestellte oder umgefallene Räder können andere Verkehrsteilnehmer behindern und den öffentlichen Raum beeinträchtigen.
Das Urteil rückt die Frage in den Fokus, wie Städte mit Leihrädern und E-Scootern umgehen. Für Anbieter könnte es künftig schwieriger werden, ihre Systeme ohne zusätzliche Auflagen zu betreiben. Damit bekommen Kommunen mehr rechtliche Sicherheit für ihre Vorgaben.
Sharing-Angebote in vielen Städten etabliert
In vielen größeren Städten Ostdeutschlands sind Sharing-Angebote bereits fester Bestandteil der urbanen Mobilität. E-Scooter dominieren häufig das Angebot, während Leihräder vor allem in größeren Städten zusätzlich verfügbar sind.
Dresden, Leipzig und Halle betreiben umfangreiche Bikesharing-Angebote, die eng mit dem ÖPNV verknüpft sind. In Städten wie Erfurt, Jena, Gera oder Magdeburg liegt der Fokus stärker auf E-Scootern, meist mit einem oder wenigen Anbietern. Teilweise sind diese per Vertrag exklusiv zugelassen und in ÖPNV-Angebote integriert.
Unterschiedliche Behandlung von Scootern und Leihrädern
Viele Städte unterscheiden regulatorisch zwischen E-Scootern und Leihrädern. E-Scooter gelten fast überall als genehmigungspflichtige Sondernutzung des öffentlichen Raums und unterliegen strengen Vorgaben zu Gebühren, Flottengrößen und Abstellzonen.
Leihräder werden dort, wo sie eng in den öffentlichen Nahverkehr eingebunden sind, oft anders behandelt. Anbieter wie Nextbike arbeiten in vielen Städten im Auftrag von Verkehrsbetrieben oder Kommunen und sind dann teilweise von Sondernutzungsgebühren befreit. Mit dem Auslaufen solcher Verträge kann sich die Einordnung jedoch ändern, wie das aktuelle Beispiel Berlin zeigt.
Gebühren und Abstellregeln werden verschärft
Die Höhe der Gebühren und der Umfang der Auflagen unterscheiden sich je nach Stadt deutlich. So werden etwa in Dresden monatliche Pauschalen pro Fahrzeug erhoben, Gera arbeitet mit saisonalen Gebühren, während Magdeburg die Nutzung des Straßenraums nach Stellfläche berechnet.
Viele Städte setzen zudem auf Flottenobergrenzen, feste Abstellzonen und Verbotsbereiche etwa an Haltestellen oder in Innenstädten. Teilweise müssen Nutzer das korrekte Abstellen per Foto dokumentieren. Ziel ist es, Konflikte im öffentlichen Raum zu reduzieren und die Fahrzeuge gleichmäßiger im Stadtgebiet zu verteilen. (dpa/iz)
