Sicherheitsverweigerer durften nicht mitfliegen

Überaus konsequent handelte die Besatzung eines Air New Zealand Linienflugs am Dienstagvormittag, 07. Mai 2019 am Flughafen von Wellington. Weil zwei Passagiere sich weigerten, das obligatorische Sicherheitsvideo anzuschauen, wurden beide der Kabine verwiesen und durften nicht mitfliegen.

Wie der New Zealand Herald meldete, weigerten sich eine Frau und ein Mann, das obligatorische Sicherheitsvideo anzuschauen. Stattdessen starrten die beiden auf ihr Handy. Die Piloten der Maschine, die von Wellington nach Auckland fliegen sollte, entschieden, wieder ans Gate zurückfahren. Damit verzögerte sich der Abflug von Flug NZ 424 um 25 Minuten.

Während das Flugpersonal das Sicherheitsvideo abspielte, las die Frau unbeeindruckt in ihrem Buch weiter. Danach nahmen sie und ihre männliche Begleitung ihre Smartphones in die Hand, obwohl der Jet zu diesem Zeitpunkt kurz vor dem Start war. „Könnten Sie sich bitte das Video anschauen?“, bat eine Flugbegleiterin die beiden mehrmals freundlich. Die Frau interessierte das aber nicht und hielt sich einfach die Ohren zu. Die Sache war laut Fluggesellschaft umso problematischer, als das Pärchen am Notausgang saß. In diesem Fall ist es besonders wichtig, dass sie sich die Instruktionen anschauen, um im Fall des Falles rettend eingreifen zu können. Weigern sich Fluggäste, die Sitze am Notausgang gebucht haben, die Instruktionen zu befolgen, darf ein Flugzeug nicht starten. So sehen es die Vorschriften der IATA vor.

Die Polizei, die am Flughafen das uneinsichtige Paar in Empfang nahm, teilte mit, dass die beiden gegen die Vorschriften der Zivilluftfahrtbehörde verstoßen hätten. Gegen beide wurde ein Verfahren wegen Zuwiderhandlung eingeleitet, u.a. auch wegen des verbotenen Benutzens ihrer Smartphones während des Startvorgangs. Quelle: New Zealand Herald / DMM