Sonderabschreibung für vollelektrische Firmenwagen

Volker Wissing, Chef des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), und sein Parteikollege Finanzminister Christian Lindner planen neue Anreize für mehr vollelektrische Firmenwagen. Ab 2023 soll demnach eine Sonderabschreibung von bis zu 50 % möglich sein, aber nur für BEV und nicht für Plug-in-Hybride.

Mit dem vom Bundeskabinett im Juni 2021 beschlossenen „Klimaschutz Sofortprogramm 2022“stellt die Bundesregierung zusätzliche 8 Mrd. Euro zur Verfügung, um die mit der Novelle des Klimaschutz-Gesetzes vereinbarten neuen Klimaschutzziele zu erreichen. Gut 1 Mrd. Euro sind davon für den Ausbau der klimafreundlichen Verkehrsinfrastruktur vorgesehen. Forciert werden soll im Zuge des Programms die Erhöhung des Anteils von BEV am Absatz von Neuwagen – etwa durch Anreize für den Kauf von Elektrofahrzeugen oder die Entwicklung der entsprechenden Ladeinfrastruktur. Das Maßnahmenpaket, das dem Verkehrssektor helfen soll, Millionen Tonnen CO2 einzusparen, beinhaltet u.a. eine stärkere Förderung von batterieelektrischen Automobilen. Im Fokus stehen gewerbliche Fahrzeuge. Unternehmen sollen vollelektrische Firmenwagen steuerlich stärker als bisher abschreiben können. Die Regelung über eine Sonderabschreibung von 50 % im ersten Jahr soll zwischen 2023 und 2026 gelten.

Innovationsprämie sinkt. Wie DMM berichtete, hatte Wirtschaftsminister Robert Habeck im April angekündigt, bei der Ausgestaltung der Förderung für Elektroautos künftig keine Plug-in-Hybride mehr berücksichtigen zu wollen. Aber auch bei rein elektrischen Fahrzeugen soll die Förderung sinken. Ab 2023 soll der Anteil, den der Bund zahlt, noch 4.000 Euro betragen, ab 2024 sollen es nur noch 3.000 Euro sein. Der Netto-Preis für förderungsfähige E-Autos darf allerdings 65.000 Euro nicht übersteigen. 

Laut dem Verkehrsministerium sei eine „erhebliche Erhöhung des Anteils der elektrischen Fahrleistungen im Straßenverkehr“ erforderlich. Dabei bleiben offenbar Plug-in-Hybride – wie auch bei der Förderung für private Elektroautos – außen vor. Neben den Steuervorteilen für vollelektrische Firmenwagen will Verkehrsminister Wissing auch einen Masterplan für die Verbesserung der Ladeinfrastruktur erarbeiten. Dieser solle noch vor der parlamentarischen Sommerpause vorgelegt werden. Wissing hatte Anfang 2022, anders als sein Vorgänger Andreas Scheuer, ausdrücklich klargestellt, beim Pkw voll auf die Elektromobilität setzen zu wollen. Synthetische Kraftstoffe (E-Fuels) spielen für Wissing beim Autoverkehr keine Rolle, eher aber in der Luftfahrt. Bis 2030 will die Bundesregierung 15 Mio. vollelektrische Pkw auf die Straße bringen.

Betrügereien einen Riegel vorschieben. Die Bundesregierung plant, die Mindesthaltedauer von geförderten E-Fahrzeugen ab 2023 von 6 auf 12 Monate zu verlängern. Sollte ein gefördertes Fahrzeug bereits vor Ablauf dieser Frist weiterverkauft werden, muss gemäß des Vorschlags aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) die Prämie zurückgezahlt werden. Damit möchte das BMWK der Praxis einen Riegel vorschieben, nach der geförderte E-Fahrzeuge nach kurzer Haltedauer ins (europäische) Ausland weiterverkauft werden, insbesondere weil der Wertverlust nach 12 Monaten höher ist und dadurch die Attraktivität eines Weiterverkaufs reduziert wird. Quelle: BMVI / Golem / DMM