Staatsanwalt ermittelt gegen Westbahn

„Wir sind sehr um die Sicherheit des fahrenden Personals und der Fahrgäste im Eisenbahnbereich besorgt“, betont Günter Blumthaler, Vorsitzender des Fachbereichs Eisenbahn in der österreichischen Gewerkschaft vida. Denn die Justiz ermittelt wegen Vorwürfen bezüglich Sicherheitsproblemen und gefälschter Lokführerarbeitsnachweise sowie -zeugnisse gegen den privaten Eisenbahnbetreiber Westbahn.

Die von zwei Lokführern in den Anzeigen dokumentierten Vorwürfe sollen so massiv gewesen sein, dass auch das Verkehrsministerium Anzeige bei der Staatsanwaltschaft in Wien erstattet habe. U.a. sollen bei der Westbahn Management GmbH eisenbahnrechtliche Bestimmungen wie auch Arbeitnehmerschutzbestimmungen trotz Meldungen von Beschäftigten an die Verantwortlichen des Bahnunternehmens bewusst übergangen worden sein. Die Zeitung „Kurier“ meldete, dass Westbahn-Triebfahrzeugführer bis zu 15,5 Stunden lang gefahren sein sollen. Nachträglich sollen Vorgesetzte diese überlangen Arbeitszeitaufzeichnungen „korrigiert“, also gefälscht haben. Ferner soll die Westbahn Brandschutztüren in ihren Zügen trotz Mängelmeldung nicht in Ordnung gebracht haben.

Die Westbahn gestand ein, dass es Fehler bei der Dokumentation von Zeugnissen von insgesamt fünf Triebfahrzeugführern gegeben hat. Aber das Problem sei sofort nach Bekanntwerden bereinigt worden. Dies sei auch der Eisenbahnsicherheitsbehörde mitgeteilt worden. Hinsichtlich der kritisierten überlangen Arbeitszeit von Lokführern sagte ein Sprecher der Westbahn, dass es durchaus lange Schichten gibt, die sich jedoch aus Arbeitszeit, Pausenzeiten und anderen Tätigkeiten zusammensetzen.

Die im „Kurier“ konkret genannte Schicht ist grundsätzlich als Bereitschaftsschicht konzipiert. Im Rahmen dieser Schicht muss ein Triebfahrzeugführer damit rechnen, kurzfristige Einsätze zu übernehmen. Dies ist im konkreten Fall auch passiert. Aufgrund der Erkrankung eines Kollegen musste der ehemalige Mitarbeiter im Rahmen der Bereitschaft eine Schicht übernehmen. Daraus erklärt sich auch die Schichtlänge. Es ist jedoch festzuhalten, so der Arbeitgeber Westbahn, dass nicht die Gesamtdauer der Schicht als Arbeitszeit zu werten ist.

Unabhängig vom aktuellen Fall der Westbahn dürfen solche Praktiken in der Eisenbahnbranche nicht Einzug halten und sind durch entsprechende Maßnahmen der Behörde abzustellen, fordert die Bahn-Gewerkschaft. Zudem fordert sie, die Ausbildung der TriebfahrzeugführerInnen in der Eisenbahn- Eignungs- und Prüfungsverordnung einheitlich zu regeln. Quelle: Gewerkschaft vida / Kurier / DMM