Staatsanwaltschaft klagt Winterkorn & Co. an

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig erhebt Anklage gegen VW-Konzernchef Herbert Diess. Der Manager soll Anleger zu spät über die Risiken informiert haben. Neben ihm sind auch Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch sowie der Ex-Vorstandsvorsitzende Martin Winterkorn wegen Marktmanipulation angeklagt.

Martin Winterkorn war 2015 CEO des VW-Konzerns, Hans Dieter Pötsch sein Finanzvorstand und Herbert Diess, gerade von BMW gekommen, Markenchef Volkswagen. des VW-Konzerns Der Vorwurf: Das Trio soll Anleger im Jahr 2015 vorsätzlich zu spät über die Risiken der Dieselaffäre informiert zu haben. Laut Staatsanwaltschaft wussten die drei entgegen ihren Behauptungen sehr wohl bescheid über die konkreten Täuschungen bei den Abgasdaten in den USA. In der Mitteilung der Staatsanwaltschaft heißt es wörtlich: "Den genannten - ehemaligen oder amtierenden - Vorstandsmitgliedern der Volkswagen AG wird vorgeworfen, entgegen der ihnen obliegenden gesetzlichen Pflicht den Kapitalmarkt vorsätzlich zu spät über die aus dem Aufdecken des sogenannten Diesel-Skandals resultierenden erheblichen Zahlungsverpflichtungen des Konzerns in Milliardenhöhe informiert und damit rechtswidrig Einfluss auf den Börsenkurs des Unternehmens genommen zu haben."

Die Dieselaffäre kostete VW nahezu 30 Mrd. Euro, zahlreiche VW-Aktionäre mussten teils herbe Verluste hinnehmen. Während die Bundesregierung, Verkehrsministerium und Behörden wie etwa das KBA den Betrug deckten, machten US-Umweltbehörden den Skandal öffentlich.

Meinung von VW: "Volkswagen hat im Vorfeld dieser Entscheidung eng mit der Staatsanwaltschaft kooperiert. Auch der Aufsichtsrat hat sich intensiv mit dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft befasst und hat Respekt vor deren Arbeit. Dennoch kann das Präsidium aufgrund der seit Herbst 2015 durchgeführten umfangreichen und unabhängigen eigenen Untersuchungen auch aus heutiger Sicht weiterhin keine vorsätzlich unterlassene Information des Kapitalmarkts erkennen. Neben der Unschuldsvermutung im Allgemeinen sprechen u.a. auch folgende konkrete Aspekte gegen den Vorwurf einer Marktmanipulation: 

  • Die erheblichen Kursverluste der VW-Aktie nach Veröffentlichung der sogenannten „Notice of Violation“ am 18. September 2015 sind darauf zurückzuführen, dass die US-Behörden ihre Vorwürfe während laufender Gespräche mit Volkswagen völlig unerwartet veröffentlicht haben. 
  • Der Vorstand der Volkswagen AG konnte diesen Wechsel im Vorgehen der US-Behörden nicht vorhersehen. 
  • Er durfte sich insoweit auch auf die rechtliche Beratung der renommierten US-Kanzlei Kirkland & Ellis verlassen. Auf Grundlage der Beratung durch Kirkland & Ellis war bis zur Veröffentlichung der „Notice of Violation“ davon auszugehen, dass, wie in der Praxis bis dahin üblich, zunächst eine einvernehmliche Lösung mit den US-Behörden erarbeitet und diese dann in einer gemeinsamen Stellungnahme der Öffentlichkeit präsentiert werden würde.

Das Präsidium ist daher der Ansicht, dass der Vorstand der Volkswagen AG nach den vorliegenden Erkenntnissen vor Veröffentlichung der „Notice of Violation“ keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte hatte, die eine sofortige Information des Kapitalmarkts erforderlich gemacht hätten. Aus diesem Grund soll die Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstandsvorsitzenden fortgesetzt werden." Quelle: Staatsanwaltschaft Braunschweig / DMM