Stadler aus U-Haft entlassen

Das Oberlandesgericht München hat den Haftbefehl gegen den früheren Audi-Boss Rupert Stadler außer Vollzug gesetzt. Nach über vier Monaten Untersuchungshaft darf er das Gefängnis in Augsburg-Gablingen unter Auflagen verlassen.

In dem Ermittlungsverfahren gegen Rupert Stadler wegen Verdacht des Betrugs u. a. (DMM berichtete) hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts München einen seit 18.06.2018 vollzogenen Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Der Senat geht in seiner Entscheidung davon aus, dass gegen den Beschuldigten weiterhin ein dringender Tatverdacht besteht. Zudem machte der Senat deutlich, dass auch der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr fortbesteht.             

Der Senat hält es jedoch für vertret- und verantwortbar, die Untersuchungshaft unter Auflagen außer Vollzug zu setzen. Dem Beschuldigten wird eine Kontaktenthaltung zu allen für das Ermittlungsverfahren relevanten Personen zur Auflage gemacht. Zur Durchsetzung des Kontaktverbots hat der Beschuldigte eine Kaution zu hinterlegen.

Seit Oktober ist Stadler nicht mehr Audi-Chef. Begründung der Konzernmutter VW für die Trennung von Stadler war die andauernde Untersuchungshaft. Audi wird seitdem kommissarisch von Vertriebschef Abraham Schot geführt. Quelle: OLG München / DMM