Stempel entscheidet über Einreise oder Zurückweisung

Eine Geschäftsreise kann mitunter bei der Grenzkontrolle am Flughafen enden: Dann nämlich, wenn man als deutscher, österreichischer oder Schweizer Staatsbürger Einreisestempel im Pass von Ländern wie Israel und eine Reihe arabischer Länder hat. Es kann einem passieren, dass man selbst von den VAE (Dubai, Abu Dhabi etc.) abgelehnt und mit dem nächsten Flieger zurückgeschickt wird.

Bei einer Dienst- oder Privatreise nach Israel muss man mit einer Sonderbehandlung (Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte) rechnen, sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten oder von Iran vorhanden sein. Ausnahmen: Stempel von Jordanien und Ägypten. Dies gilt ebenfalls bei Stempeln / Visa von Malaysia, Indonesien oder dem Sudan. Des Weiteren müssen deutsche Staatsangehörige mit auch nur vermuteter arabischer Abstammung oder islamischer Religionszugehörigkeit mit besagter Sicherheitsbefragung rechnen. Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin, so das Auswärtige Amt.

Das israelische Parlament hat am 06. März 2017 ein Gesetz verabschiedet, wonach nicht-israelischen Staatsangehörigen die Einreise nach Israel grundsätzlich verweigert wird, wenn sie öffentlich und wissentlich zum Boykott von Israel aufgerufen oder sich verpflichtet haben, sich an einem solchen Boykott zu beteiligen. Gleiches gilt, wenn sie einer Organisation angehören oder bei einer Einrichtung arbeiten, die zu einem solchen Boykott aufgerufen hat. Hierunter fällt auch der Boykott von Siedlungen im Westjordanland oder Ost-Jerusalem. Diese Regelung betrifft nicht Inhaber einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für Israel.

Das Auswärtige Amt weist (im Zusammenhang mit Geschäftsreisen) auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Zweitpasses durch die zuständige Passbehörde hin. Weil auch den israelischen Behörden die Schwierigkeiten mit „ihrem“ Stempel in den Reisedokumenten bekannt sind, stellen sie seit einiger Zeit am Flughafen von Tel Aviv Einreisekarten aus, die man in seinen Pass einlegt. Einen Stempel in den Reisepass gibt es nicht mehr.

Auch deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft müssen mit einer Sicherheitsbefragung und ggf. längeren Wartezeiten rechnen, insbesondere bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus. Eine mehrstündige Sicherheitsbefragung, die bis hin zur Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang führen kann, ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.

Aufpassen sollten Businesstraveller deutscher Staatsangehörigkeit, die in die Vereinigten Staaten fliegen wollen: Sie verlieren nämlich die Möglichkeit der ESTA-Registrierung für den Fall, dass sie seit 2011 in den Ländern Syrien, Sudan, Libyen, Jemen, Somalia, Irak und Iran waren. Sie müssen auf jeden Fall vorab persönlich in der US-Botschaft in Berlin oder in einem der fünf US-Konsulate erscheinen und dort ein Visum beantragen. Quelle: Auswärtiges Amt / DMM