Steuererleichterungen für Dienstfahrräder und mehr

Steuerliche Verbesserungen für Fahrten mit umweltfreundlichen Verkehrsträgern plant der Bund im Rahmen einer Gesetzesänderung zum Steuerrecht. Demnach ist eine Steuerbefreiung für Jobtickets vorgesehen sowie Steuerervorteile für Dienst-Fahrräder incl. Pedelecs und E-Bikes und eine Steuerbefreiung für die private Nutzung von E-Dienstwagen.

In dem Gesetzesentwurf, der am Mittwoch, 07. November 2018 vom Finanzausschuss des Bundestags verabschiedet werden soll,  heißt es: „Diese Steuerbegünstigung dient dem Ziel, ArbeitnehmerInnen verstärkt zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr zu veranlassen und somit die durch den motorisierten Individualverkehr entstehenden Umwelt- und Verkehrsbelastungen sowie den Energieverbrauch zu senken.“ Die Steuerbefreiung gilt auch für private Fahrten mit dem Jobticket, nicht jedoch für private Fahrten im Fernverkehr. Außerdem sollen die ebenfalls vorgesehenen Steuervorteile für Dienst-Fahrräder und E-Bikes auch auf Pedelecs und Fahrräder ausgedehnt werden. Allerdings enthält der Entwurf auch eine Steuerbefreiung für die private Nutzung von E-Dienstwagen. Die Änderungen für öffentlichen Verkehr und Fahrrad hatten zuvor die Länder im Bundesrat angemahnt.

„In Deutschland wird ein guter Teil der Verkehrspolitik über die Steuergesetzgebung betrieben“, sagt der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, Dirk Flege. „Eine faire Steuerregelung für Dienst- und Privatfahren mit dem umweltfreundlichen öffentlichen Verkehr ist längst überfällig. Das neue Gesetz zur Steuerfreistellung von Jobtickets ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“  Quelle: Allianz pro Schiene / DMM