Stickoxidwerte weiterhin zu hoch

An 47 Mess-Stationen in 35 deutschen Städten wurden in den ersten sechs Wochen des Jahres 2018 die Grenzwerte für Stickstoffdioxid-Belastungen zum Teil erheblich überschritten. In München und Stuttgart lagen die Belastungen bis zu 60 % über den gesetzlichen Werten. Dies ist das Ergebnis der Auswertung der Daten von 399 Mess-Stationen am CAR der Universität Duisburg-Essen.

Erlaubt sind im Jahres-Mittelwert maximal 40 μg Stickstoffdioxid pro m³ Luft. Sämtliche 47 Messstationen lagen im Zeitraum 01. Januar 2018 bis 14. Februar 2018 über diesem Grenzwert. Dabei kamen in den ersten sechs Wochen dieses Jahres günstige Klimaverhältnisse in Deutschland den Messwerten „zugute“, sprich, die Messwerte waren niedriger und besser als normal. Anfang 2017 lagen die Messwerte an den 399 bundesweiten Stationen im Durchschnitt um 26 % niedriger als dieses Jahr. Wie bedeutsam der Durchschnittsvergleich aller 399 Messpunkte ist, illustriert auch die Tatsache, dass Stationen wie der Brocken im Harz, die Wasserkuppe oder Schauinsland im Schwarzwald erfasst werden, bei denen so gut wie keine NO2-Belastungen vorliegen.

Die Werte der ersten sechs Wochen in Deutschland wurden sehr „vorteilhaft“ durch Wetterlagen beeinflusst und sind trotzdem in deutschen Großstädten zum Teil erheblich schlechter als die gesetzlichen Vorgaben erlauben.  

Die ausgewerteten Messewerte zeigen, so sagt es CAR, dass ohne Hardware-Umrüstungen es unmöglich ist, die Stickstoffdioxid-Grenzwerte in den Ballungszentren einzuhalten. Mehr als 70 % der NO2-Belastungen aus dem Verkehr stammen von Diesel-Pkw. Nur 4 % von Bussen, 19 % von Nutzfahrzeugen und 3 % von den übrigen Pkw (Benziner, Gas, etc.). Dies zeigt, dass die Vorschläge der Bundesregierung, wie etwa Busumrüstungen oder Elektrobusse, nur ein Tropfen auf einen heißen Stein sind und Fahrverbote nicht vermeiden lassen.  

Erhebliche Überschreitungen legen in den deutschen Großstädten München, Stuttgart, Kiel, Hamburg, Köln, Berlin und Düsseldorf vor. Dabei sind die Daten dieses Jahr sehr positiv durch Wetterbedingungen beeinflusst und zeichnen ein „besseres“ Bild. Man muss davon ausgehen, dass sich die Messwert im Verlauf des Jahres gegenüber den ersten sechs Wochen zum Teil deutlich verschlechtern.

Für die Richter bei den Verwaltungsgerichten wird daher die Rechtsprechung sehr schwer, denn zweifelsfrei ist erkennbar, dass ohne Hardware-Umrüstungen die Grenzwerte nicht zu erreichen sind, es sei denn man spricht Fahrverbote aus.  

Wie wurde gerechnet? Am CAR wurden von 399 Messstationen in Deutschland alle mittleren Stundenwerte über den gesamten Zeitraum des Jahres 2017, den Zeitraum 01.01.-14.02.2017 und 01.01.-14.2.2018 von der Website des Umweltbundesamtes übernommen und in einer großen Rechenoperation die Sechs-Wochen-Mittelwerte für die einzelnen Stationen ermittelt. Im Jahresmittel gibt der Gesetzgeber eine Belastung von 40 μg/m³ vor. Belastungen über diesem Grenzwerte gefährden die Gesundheit und damit das Grundrecht auf gesunde Lebensverhältnisse  

Sollte am 22. Februar die Rechtmäßigkeit von Dieselfahrverboten bestätigt werden und sollten diese umgesetzt werden müssen, entstünde für viele Autofaher und Kommunen eine dramatische Situation, übrigens auch für die Autobauer die das ganze Chaos verursacht haben. Die Kfz-Hersteller sollten sich daher offener gegenüber Hardware-Umrüstungen zeigen und Nachrüstungssätze von Teilelieferanten zertifizieren. Damit könnten dann Werkstätten auf Wunsch der Kunden SCR-Nachrüstungen einbauen.

In einer früheren Analyse hatte CAR den Vorschlag gemacht, dass jeder Besitzer eines Diesel-Pkw einen Gutschein in Höhe von 2.000 Euro vom Staat erhält, wenn er nachrüstet oder verschrottet. Die Finanzierung wäre ein leichtes, wenn man Dieselkraftstoff und die Kfz-Steuer für Diesel-Pkw exakt an die mit Otto-Motoren anpassen würde. Der alte Zopf der Diesel-Steuererleichterungen wäre gekappt, das Fahrverbot-Problem gelöst, keiner über Gebühr belastet.