Stillstand beim Ausbau der Magistrale Stuttgart-Zürich

Seit fast zwei Jahren bestehe für den ersten Ausbauabschnitt zwischen Horb und Neckarhausen im Zuge der "Gäubahn" Baurecht. Der Bund und die Deutsche Bahn haben vor etwa einem Jahr dazu eine Finanzierungsvereinbarung unterschrieben. „Die Probleme sind gelöst. Man kann einfach anfangen“, betonte der Verkehrsminister.

Die Bundesregierung will mit einem Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MGVG) die Realisierung großer Verkehrsprojekte beschleunigen. Dagegen bestehen aber europarechtliche und verfassungsrechtliche Bedenken, u.a. weil die Beteiligungsrechte Betroffener erheblich eingeschränkt werden. „Damit besteht auch die Gefahr, dass Projekte wie die Gäubahn stark verzögert werden, falls sie in das Gesetz aufgenommen würden und gegen dieses Gesetz dann geklagt wird“, erläuterte Minister Hermann.

Er ergänzte: „Seit gut 20 Jahren gibt es zahlreiche politische Beschlüsse, die Strecke auszubauen. Das Land, die Region und die Wirtschaft sind sich darüber einig. Wir haben kein Rechtsproblem, aber Teile des Bundes und der Bahn bremsen und blockieren bei diesem wichtigen Ausbauprojekt aus unterschiedlichen Gründen."

Rechtsunsicherheiten und die dadurch zu erwartenden Verzögerungen sind nach Meinung des Verkehrsministeriums im Ländle überflüssig und hinderlich, was den Ausbau der Gäubahn betrifft, die vor dem Krieg durchgehen d zweigleisig war. „Wir brauchen keine akademischen Diskussionen über Europa-und Verfassungsrecht, sondern einfach nur jemanden, der den Spaten in die Hand nimmt“, so Herrmann. Für den Abschnitt Horb-Neckarhausen gilt bereits seit zwei Jahren Baurecht. Hier muss die DB einfach nur anfangen zu bauen. Weitere Abschnitte befinden sich erst in der Vorplanung, hier fehlt eine Entscheidung der DB bzw. des Bundes, unter welchen Prämissen (Reisezeit, Neigetechnik) geplant werden soll. Für diese Entscheidungen braucht es kein Gesetz, das Bürgerrechte und Europarecht aushebelt, sondern entschlossenes Handeln in Berlin.

Sachstand S21 und Internationale Bahnstrecke Stuttgart – Zürich (Gäubahn). Die S21-Planungen der DB sehen vor, dass etwa ein halbes Jahr vor der für 12/2025 vorgesehenen Inbetriebnahme von S21 die Internationale Bahnstrecke Stuttgart – Zürich Mitte 2025 unterbrochen werden muss. Die DB gibt keinen Termin für die mit S21 geplante Fertigstellung der Führung der Magistrale Stuttgart – Zürich über den Flughafen Stuttgart an. Mit einer Unterbrechung von mindestens zwei bis drei Jahren ist zu rechnen. Das Land reduziert die Folgen der Unterbrechung der Internationalen Bahnstrecke Stuttgart – Zürich durch den Regionalhalt S-Vaihingen. Erste bauvorbereitende Maßnahmen wurden gemacht. Der Baubeginn soll Mitte 2020 und die Bauzeit soll ein Jahr sein. Geplant ist, dass Mitte 2021 Züge halten können.
Ferner gibt es eine gemeinsame Initiative von Stadt Stuttgart, Verband Region Stuttgart und Land um die Folgen der Unterbrechung weiter zu mildern. Der Nordhalt soll rechtzeitig zur Unterbrechung der Gäubahn in Betrieb gehen. Quelle: Ministerium für Verkehr des Landes Baden-Württemberg / DMM