Strafenliste eines Kärtner Hotels

Mächtig Ärger eingehandelt hat sich die Geschäftsführung eines Hotels im österreichischen Kärnten. Denn es hat eine Liste mit „Strafzahlungen“ für diverse Vergehen der Beschäftigten eingeführt. Laut Geschäftsleitung handelt es sich dabei angeblich nur um eine Diskussionsgrundlage, die von Mitarbeitern selbst initiiert worden sei.

Zwei Euro müssen die MitarbeeiterInnen bezahlen, wenn sie 10 Minuten zu spät zur Arbeit erscheinen und zehn Euro sind es ab 1 Stunde. Ist die Uniform nicht vorschriftsmäßig, sind pro Vergehen (falsche Schuhe, unpassende Krawatte, fehlendes Namensschild) zwei Euro auf den Tisch des Hauses zu legen. Selbst „zu auffällige Unterwäsche“ soll mit zwei Euro sanktioniert werden, was immer die Hotelleitung darunter versteht. Ein Kellner, der unrasiert den Dienst antritt, muss zwei Euro berappen. Wenn er die Speisekarte nicht zu 100 % auswendig kennt und einen Gang nicht weiß, kostet das weitere zwei Euro.

Angeblich sei die Liste Ergebnis von Mitarbeitergesprächen, bei denen herausgekommen sein soll, dass sich manche Hotelangestellte über Verfehlungen von Kollegen ärgern. Und angeblich sollen die Beträge auch nicht ernst zu nehmen sein, so die Geschäftsleitung. Der Kronenzeitung und der österreichischen Arbeitskammer liegt der Strafenkatalog schriftlich vor. Gegenüber dem ORF äußerte Arbeitsrechts-Experte Peter Reichmann von der Arbeiterkammer Kärnten, eine Disziplinarordnung könnte nur in einer Betriebsvereinbarung vereinbart werden. Und eine Strafzahlung vom Lohn abzubuchen oder vom Mitarbeiter zu verlangen sei rechtlich nicht gedeckt. Außerdem greifen einige der genannten Vergehen laut Liste in die höchstpersönlichen Rechte der Arbeitnehmer ein. Quelle: krone.at / DMM