Studie zu Unfallflucht

Das Ergebnis ist nur schwer zu glauben: Autoscout24 gab beim Marktforschungsinstitut Innofact eine Meinungsumfrage in Auftrag. Dazu wurden 1.000 Autofahrer befragt. Heraus kam bei der Untersuchung, dass zwei Drittel der Autohalter, die ein anderes Fahrzeug beschädigen, am Unfallort richtig handeln und entweder die Polizei informieren oder auf den Besitzer des beschädigten Fahrzeugs warten. Dieses Resultat steht diametral zur Wirklichkeit.

Überall in Deutschland registrieren Polizeidienststellen eine erhebliche Zunahme von Delikten, die offiziell als „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ geführt werden. Im Klartext heißt das: Fahrerflucht. Und die gilt als Straftat, für die neben Führerscheinentzug oder Fahrverbot auch hohe Geldstrafen drohen, in besonders schweren Fällen sogar Gefängnis. Doch das schreckt viele Unfallverursacher nicht ab. In Düsseldorf z.B. machen sich nach Unfällen mit Blechschäden laut Polizei sogar zwei Drittel der Autofahrer aus dem Staub!

Nach einer Erhebung in elf Bundesländern spricht der Auto Club Europa (ACE) von „deutlich über 500.000 Fluchtdelikten“, die jährlich von der Polizei bearbeitet werden. Stimmt diese Hochrechnung, machen sich Autofahrer bei jedem fünften aller polizeilich erfassten Unfälle aus dem Staub. Weil aber viele Geschädigte keine Anzeige erstatten, halten Rechtswissenschaftler bei diesem Delikt eine Dunkelziffer von 1:10 für wahrscheinlich – im Klartext: Nur jeder zehnte Unfall mit Fahrerflucht wird aktenkundig. Somit kann absolut nicht davon gesprochen werden, dass sich zwei Drittel bzw. 68 % der Autofahrer (das besagt die Autoscout-Umfrage) mustergültig verhalten, wenn sie z.B. den Seitenspiegel eines parkenden Autos abgefahren haben. Statt 68 % müsste es richtig heißen, 6 bis 7 % verhalten sich vorbildlich. Die Autoscout-Befragung aber zeichnet ein viel netteres Bild: Danach informieren 44 % der Schädiger die Verkehrspolizei und 24 % warten auf den Halter des beschädigten Fahrzeugs. 23 % hinterlassen einen Zettel mit der eigenen Adresse unter dem Scheibenwischer des geschädigten Fahrzeugs und fahren dann weiter. Das reicht aber nicht aus. Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, begeht eine Straftat und verliert unter Umständen auch noch seinen Versicherungsschutz. Das Hinterlassen eines Zettels wird offiziell als Fahrerflucht eingestuft.

Im Fall der Fahrerflucht steckt i.d.R. berechnendes Kalkül des Verursachers dahinter, wenn der sich nach einem verschuldeten Unfall aus der Affäre ziehen will. Sekundenschnell würden die Konsequenzen der Tat abgewogen und auch das Risiko beurteilt, ertappt zu werden. So ist nicht selten Alkohol im Spiel, der durch die Flucht unentdeckt bleiben soll. Andere wollen dagegen nur den Zeitverlust durch die Unfallaufnahme und den Ärger mit der Polizei vermeiden oder haben Sorge, den Schadenfreiheitsrabatt bei der eigenen Versicherung zu verlieren.

Bei Bagatellschäden wie einem abgefahrenen Seitenspiegel fahren 5 % der Verursacher einfach weiter, meint die Autoscout-Umfrage, was natürlich vollkommen daneben und unglaubwürdig ist. Tatsächlich fahren weit über 50 % davon, so neutrale Statistiken. Bei diesen Strafen ist es nicht verwunderlich, dass einer von hundert Befragten erstmal seinen Anwalt anruft, bevor er weitere Schritte unternimmt. Vor allem Frauen (2 %) vertrauen auf eine Person, die in solchen Fällen meistens mit Rat und Tat zur Seite steht: Sie rufen noch am Unfallort ihren Vater an.

Eine kleine Minderheit tendiert laut Autoscout zu kreativeren Lösungen. So würde jeder Hundertste versuchen, den Seitenspiegel des geschädigten Fahrzeugs am Unfallort schnell selbst zu reparieren. 0,3 % sind noch pragmatischer, sie sagen: „Ich stecke einen 100-Euro-Schein unter den Scheibenwischer – das wird schon reichen. Anschließend fahre ich weiter.“

Wer einen Unfall verursacht hat, ist laut Straßenverkehrsordnung verpflichtet, eine "angemessene Zeit zu warten und am Unfallort den eigenen Namen und die eigene Anschrift zu hinterlassen, wenn niemand bereit war, die Feststellung zu treffen" (Paragraf 34). Das ist missverständlich. Der ADAC betont, dass es durchaus nicht ausreicht, eine Visitenkarte unter den Scheibenwischer des beschädigten Autos zu klemmen. Statt dessen sollten Autofahrer besser sofort die Polizei verständigen und den Unfall melden. Hat man kein Handy dabei, sollte man mindestens eine halbe Stunde am Unfallort warten und danach zur Telefonzelle gehen, um die Polizei anzurufen. Wer den Unfall erst nachträglich meldet, kann trotzdem wegen Fahrerflucht angezeigt werden, erklärt der ADAC. Die Straftat werde bereits durch das Wegfahren von der Unfallstelle begangen. Quelle: Autoscout / Bundesjustizministerium / DMM