Swiss muss Entschädigung für verspäteten SAS-Flug zahlen

In einem aktuellen Gerichtsfall weigerte sich die Lufthansa-Tochter Swiss eine Entschädigung für die verspätete Ankunft eines Fluggastes zu zahlen. Die entstandenen Kosten von 450 Schweizer Franken muss Swiss laut Richterspruch trotzdem erstatten.

Konkret geht es um die Verspätung eines ASA-Flugs, für den die Swiss eine Entschädigung gemäß europäischem Fluggastrecht aufkommen muss. Ein entsprechende Urteil fällt ein Gericht in Schweden. Ein Swiss-Passagier war nach einem verpassten Anschlussflug auf einen Alternativtermin umgebucht worden, die skandinavische Airline durchgeführt hatte. In der Verhandlung ging es darum, dass sich die Swiss weigerte, für die Verspätung eines SAS-Flugs verantwortlich gemacht zu werden. Swiss verwies in der Verhandlung darauf, dass sie den Passagier für eine Teilstrecke auf die Fluggesellschaft SAS umgebucht hatte und diese daher haftbar zu machen sei. Zuvor hatte der Passagier seinen regulären Anschlussflug mit Swiss verpasst. Da der Passagier seinen gesamten Flug bei Swiss gebucht hatte, ist sie als Vertragspartner dafür zuständig, dass der Kunde sein Endziel pünktlich erreicht. Diese Pflicht kann wegen einer Umbuchung nicht einfach auf eine andere Fluggesellschaft übertragen werden. Das Gericht bestätigte dies mit seinem Urteil.

Das Recht auf finanzielle Entschädigung kann innerhalb von drei Jahren ab dem verspäteten Flugtermin eingefordert werden, ansonsten verjährt dieser Anspruch. Quelle: AirHelp / DMM