Umwelthilfe verklagt Bundesregierung

Deutschland verfehlt mit seinem aktuellen Maßnahmenplan die verbindlichen EU-Vorgaben zur Minderung der Luftschadstoffe Ammoniak, Feinstaub, Stickoxide und Schwefeldioxid deutlich. Deshalb hat die Deutsche Umwelthilfe am 20. Mai 2020 vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben.

Die DUH fordert von der Bundesregierung eine Änderung des nationalen Luftreinhalteprogramms zur wirksamen und sicheren Minderung mehrerer gesundheitsschädlicher Luftschadstoffe.

Die DUH: „Strengere Maßnahmen braucht es vor allem in den Sektoren Verkehr, Kohle- und Holzfeuerung sowie bei der Tierhaltung. Doch immer wenn Betreiber von Kohlekraftwerken, kriminelle Autohersteller oder die industrielle Landwirtschaft Gewinnrückgänge durch die Verwendung verfügbarer Umwelttechnologie befürchten, kuscht die Bundesregierung. Das ist gerade jetzt fahrlässig, weil dreckige Atemluft den Krankheitsverlauf von Covid-19 verschlimmern kann. Mit unserer neuen Klage wollen wir die Bundesregierung zwingen, endlich wirksame Maßnahmen zu ergreifen und diese verbindlich zu verankern.“ Quelle: DUH / DMM